Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Mit einer Verfahrensfinalisierung ist in absehbarer Zeit zu rechnen. Ein Verfahren befindet sich im Rechtsmittelstadium, ein weiteres im zweiten Rechtsgang in erster Instanz.
Zu den Fragen 72 bis 78:
Es wird ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen folgender Teilaspekte geführt:
Ich komme zuerst zur grundsätzlichen Verdachtslage.
Für die Erfüllung der im Ankaufsvertrag vereinbarten Gegengeschäftsverpflichtung des Vertragspartners Eurofighter Jagdflugzeug GmbH wurden erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt. Diese sind nach Abtretung der Gegengeschäftsverpflichtung an EADS über ein Firmenkonstrukt sowie verschiedene Subbroker an noch nicht bekannte Entscheidungsträger beziehungsweise Beamte weitergeleitet worden, wobei es sich um Schmiergeldzahlungen handeln dürfte.
Ich komme nun zum zweiten Teilaspekt, nämlich „Projekt Lakeside und Spielberg“.
Zuerst Lakeside.
Der Lakeside Science & Technology Park ist ein Forschungs- und Technologiezentrum am Wörthersee nahe der Universität Klagenfurt. Eigentümer ist die Lakeside Technologie Privatstiftung, deren Stifter die Scientific Research & Development Ltd. ist. EADS-D hat zur Finanzierung dieses Projekts Gelder beigesteuert. Aus einem mehrfach revidierten aktenkundigen Vertrag zwischen EADS-D und Vector vom 1. Dezember 2004 ergibt sich, dass EADS-D einen monatlichen Fixbetrag von 30 000 € für dieses Projekt bezahlte. Der Hintergrund dieser Zahlungsverpflichtung ist nicht bekannt. Das Projekt wurde jedenfalls nicht beim BMWA als Gegengeschäft eingereicht, wiewohl es im Vertrag als „Special Offset Project“ bezeichnet wird.
Aus bei Gianfranco Lande sichergestellten Unterlagen betreffend angeblich vermittelte Gegengeschäfte ist das Lakeside-Projekt ebenfalls erwähnt, dort sind als „betroffene Subjekte“ Vector und die EBD erwähnt. Inwieweit die EBD in dieses Projekt involviert war, ist ebenfalls derzeit unklar. Laut den vorliegenden Unterlagen erhielt Vector überdies einen Betrag von 4 Millionen € als „Kredit für Lakeside Technologies“.
Zweiter Aspekt: Spielberg. Ferner kam es zwischen EADS-D und Vector für ein Projekt „Spielberg“ zu einer Zahlung eines „nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages“ von 10 Millionen €. Laut der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarung war EADS-D gegenüber Dritten verpflichtet, sich mit 20 Millionen € an diesem Projekt zu beteiligen, das offenbar erfolglos als Gegengeschäft eingereicht hätte werden sollen. Vector übernahm als Gegenleistung die Verpflichtung, Strategien zu entwickeln, um EADS-D von dieser Beteiligungsverpflichtung zu befreien. Der tatsächliche wirtschaftliche Hintergrund für diese Konstruktion ist nicht bekannt.
Das Verfahren wird gegen sieben Beschuldigte, nämlich Alfred Plattner, Dr. Walter Schön, Dipl.-Ing. Dr. Klaus-Dieter Bergner, Dr. Rudolf Lohberger, Frank Walter Petmecky, Klaus Peter Kaindleinsberger und Mag. Dr. Thomas Eidensberger wegen §§ 146, 147 Abs. 3, 165 Abs. 1, 2 und 4, 153 Abs. 1 und 2, 307 Abs. 2 StGB und § 33 Finanzstrafgesetz geführt.
Es wurden zuletzt Durchsuchungen am 6. November 2012 vollzogen. Als nächster Verfahrensschritt ist die Auswertung der sichergestellten Unterlagen beabsichtigt.
Zu den Fragen 79 bis 87:
Gegen Mitglieder der Bundesregierung gerichtete Strafverfahren wurden in den Vorfragen angeführt, ansonsten gebe ich hier grundsätzlich zu bedenken, dass eine
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