diese strukturelle Zusammenstellung empfehle ich Ihnen besonders, denn hier gilt es als Parlament dann einzuhaken. Hier gilt es, als Parlament gesetzlich bessere Rahmenbedingungen zu gestalten.
Wir haben ja lauter Vorschläge aufgelistet. Vielleicht darf ich gleich darauf eingehen, denn es geht ja darum, dass wir aus dem lernen, was wir jetzt mühsam aufgearbeitet haben, nämlich unter Aufarbeitung von über 1,6 Millionen Aktenseiten, unter Heranziehung von insgesamt, glaube ich, über 130 MitarbeiterInnen, im Parlament alleine, nicht vollzeitlich, sondern nur teilweise peripher damit befasst, aber immerhin hat ja das halbe Parlament auch Zeit in diese Recherchearbeit und in diese administrative Begleitung dieses Untersuchungsausschusses investiert. Deshalb ist es mir auch so wichtig, dass Sie Ausschnitte aus den Konsequenzen gleich jetzt noch in zusammengefasster Form von uns vorgetragen bekommen.
Es geht um „Korruption – eine Bestandsaufnahme“. Seite 376 darf ich Ihnen gleich vorwegnehmend empfehlen und daraus zitieren, denn da sind sicherlich keine Aktenteile vermerkt. (Abg. Mag. Schickhofer: Was jetzt? Ist das von Pilz oder von Ihnen?)
Nun zu den Empfehlungen: „Aufgrund der Ergebnisse und Erfahrungen des Untersuchungsausschusses stellen sich folgende gesetzliche Maßnahmen als unbedingt notwendig dar:“
Erste Empfehlung: „Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht“.
Darüber gibt es Konsens – siehe SPÖ-Parteitag –, Konsens! Machen wir es doch! Es ist noch möglich, glaube ich, sicherlich bis zum Frühjahr. Es sind nicht so viele Punkte strittig.
Frau Präsidentin! Ich danke Ihnen auch für Ihre Initiative, die Sie in der Öffentlichkeit und auch im Parlament, in der Präsidiale gesetzt haben. Gehen wir die Reform der Geschäftsordnung, der Verfahrensordnung in Kombination mit dem Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht an! Hätte es das früher gegeben, hätten wir Untersuchungsausschüsse zwischen 1999 und 2006 durchführen können.
Schwarz-Blau hat Untersuchungsausschüsse, rechtzeitige Untersuchungsausschüsse betreffend die gesamten Privatisierungen verhindert. Damals war die Kontrolle gefesselt. Das Ergebnis haben Sie jetzt auf 681 Seiten: verspätete Kontrolle. Rechtzeitiges Eingreifen, Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht – dann wäre das alles nicht passiert.
Zweite Empfehlung: „Gerichtliche Strafbarkeit illegaler Parteienfinanzierung“.
Dritte Empfehlung: „Unabhängige Staatsanwaltschaft“.
Vierte Empfehlung: „Mehr Mittel für Korruptionsbekämpfung“.
Fünfte Empfehlung: „Schutz für Aufdecker“.
Bezüglich einer „Whistleblower“-Regelung haben Sie schon Arbeit geleistet. Die Kronzeugenregelung, die wir bereits beschlossen haben, ist Eckpunkt für das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft im gesamten Telekombereich gewesen.
Sechste Empfehlung: „Novellierung der Vergabe von Staatsbürgerschaften im besonderen Interesse der Republik“.
Siebente Empfehlung: „Klärung vergaberechtlicher Fragen“.
Das ist noch ein Reformpaket, das wir abzuarbeiten haben.
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