Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 37

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Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, wenn jemand eine Anzeige macht, dann hat das zur Folge, dass der Angezeigte am nächsten Tag als Beschuldigter geführt wird, wobei die Strafprozessordnung das deshalb vorsieht, weil das ja zugunsten des Angezeigten gilt, weil er dann gewisse Rechte hat.

Jetzt sind wir im gegenständlichen Fall, was die Annoncen anlangt, ja damit konfron­tiert, dass Kollege Vilimsky eine Anzeige gegen den Bundeskanzler, eine Anzeige gegen Staatssekretär Ostermayer erstattet hat, und damit ist er logischerweise auto­matisch im Beschuldigtenstatus. Jeder von uns, der mit einer Anzeige konfrontiert wird, ist im Beschuldigtenstatus. Also wenn man gegen jemanden eine Anzeige einbringt, so wird dieser automatisch aus formalen Gründen Beschuldigter, und wenn man dann am nächsten Tag verlangt, er muss abtreten, weil er Beschuldigter ist, dann ist das ein Skandal, meine Damen und Herren! Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen, damit man versteht, warum all diese komischen Dinge hier stattfinden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sind das auch eure Argumente im Kärntner Landtag?) – Das ist sicher eine sehr gute Argumentation, auch inhaltlich, weil sie eine formal richtige Argumentation ist.

Frau Bundesministerin, eines möchte ich Ihnen schon sagen, nämlich dass die Debatte mit den Inseraten auch noch eine andere Facette hat, die vielleicht auch nicht überall bekannt ist. Sie sprechen immer vom großen Vertrauen in die Staatsanwaltschaft, davon, dass die Staatsanwaltschaft mit der Justiz gemeinsam die Dinge entwickeln soll. – Die Staatsanwaltschaft hat sich die Inserate, wobei es um durchaus unter­schiedliche Parteien geht, angesehen und der Staatsanwaltschaft erster Instanz, also der Staatsanwaltschaft Wien, den Vorschlag unterbreitet, das Verfahren einzustellen. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat das auch unterbreitet. Sie haben daraufhin eine Weisung erlassen, und in den Akten ist dokumentiert, dass der Leiter der Oberstaats­anwaltschaft sogar darauf verweist, dass Schäden, um die es da geht, nicht aufgetreten sind (Abg. Strache: Wie heißt denn der Staatsanwalt? Seid ihr mit dem vielleicht einmal in der Kanzlei zusammengesessen, beim Lansky, vor Jahren?), dass es auch niemanden gibt, dem man in die Tasche gegriffen hat, dass diese Vorwürfe strafrechtlich nicht relevant sind, allenfalls zivilrechtlich.

Wenn Sie heute, Frau Bundesminister, dem ersten Block dieser Dringlichen Anfrage, nämlich den skandalösen Jahren, den Vorkommnissen in den Jahren 2000 bis 2006, kursorisch und zusammenfassend sehr wenige Worte widmen, gleichermaßen aber dann, wenn es um die Inserate geht, sehr ausführlich werden, aus meiner Sicht weit ausführlicher, als es notwendig wäre, dann werde ich ein wenig stutzig, wenn ich daran glauben soll, dass das objektiv ist. Sie sind die Leiterin der Staatsanwaltschaft! Ich bin gespannt, was da noch geschehen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Strache: Ich hab’ geglaubt, Kollegin Tamandl kommt! Jetzt bin ich aber überrascht!)

 


14.32.24

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von Kollegin Moser übermittelte Ent­schließungsantrag erfordert eine intensive Diskussion darüber, wie Parlamentarier mit dem Rechtsstaat umgehen. Frau Präsidentin Prammer hat zu Recht darauf hinge­wiesen, dass § 24 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsaus­schüs­se vorsieht, dass alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten nicht veröffentlicht werden dürfen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Richtig!)

 


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