Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 69

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Ich zitiere die Seite 356 dieses Grünen Berichtes. Bemerkenswert ist das Kapitel über das Glücksspielgesetz. Es gab ja den Vorwurf, dass sich das BZÖ von den Casinos hat kaufen lassen, um die Aufweichung des Glücksspielmonopols hier im Hohen Haus zu verhindern, nämlich im Interesse der Casinos.

Auf der Seite 356 des Grünen Berichtes steht wortwörtlich – ich zitiere –:

„Andererseits haben die Untersuchungen ergeben, dass die von der Novomatic geplante Aufweichung des Glücksspielmonopols letztlich an Abgeordneten der ÖVP und nicht des BZÖ scheiterte.“ – Hört, hört!

Und weiter: „Die Zahlung an das BZÖ dürfte daher nicht der ausschlaggebende Grund gewesen sein.“

Danke vielmals! Es ist daher auch dieser Vorwurf aus dem Raum geschafft.

Frau Ministerin, Sie haben aus Ihrer Liste auch vorgelesen, dass ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Salzburg anhängig ist, und Sie haben hinzugefügt, dass ein Ende nicht absehbar ist. – Vielleicht nehmen Sie die Seite 356 und schicken sie hin, oder vielleicht schicken wir sie hin, dann fällt der Hauptgrund für die Ermittlungen nämlich weg. Das BZÖ hat sich nicht kaufen lassen, wird sich auch niemals kaufen lassen und ist in dieser Sache lupenrein! Das möchte ich hier von dieser Stelle feststellen. (Beifall beim BZÖ.)

Zum Schluss – was schon mitgeschwungen ist, und das möchte ich hier auch noch sagen –: Das Problem sowohl des Untersuchungsausschusses als auch der Ermitt­lungsbehörden ist eines. Es ist nicht einmal Ihr ureigenstes Problem, sondern jenes Ihrer Vertreter, nämlich:

Die Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss ist nicht gleich Täter, genauso wie der Beschuldigte im Strafverfahren nicht gleich Verurteilter ist. Ich glaube, das sind Grundsätze, die in Österreich wieder diskutiert werden müssen. Das Problem, das wir haben, ist, dass wir einen Grad der medialen Vorverurteilung in solchen Sachen haben, der respektlos und nicht mehr zu akzeptieren ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wird jeder, der wegen einer Anzeige als Beschuldigter geführt wird, bereits vor­verurteilt und eigentlich schon als Verurteilter hingestellt, und ähnliche Szenen gibt es natürlich immer wieder auch in einem Untersuchungsausschuss. Davon müssen wir weg. Man muss es so nehmen, wie es ist. Die Staatsanwaltschaft ist eine subjektive Anklagebehörde der Regierung und kein Teil der objektiven Gerichtsbarkeit! Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen!

Die Gerichte sind es, die entscheiden – und nicht die Staatsanwaltschaften und auch nicht ein Untersuchungsausschuss, der für sich in Anspruch nimmt, objektiv sein zu wollen. Ich glaube, wenn man das ein bisschen besser diskutiert und ausformuliert, dann kommt man auch zu einer objektiveren Betrachtung so mancher Skandalfälle. (Beifall beim BZÖ.)

16.21


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus dem Unter­suchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen.

 


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