Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 36

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rend, sich hierher zu stellen und zu sagen, mit dem Zivildienst werden auch die Ge­denkdienste abgeschafft. Gedenkdienste auf eigene rechtliche Beine stellen, Gedenk­dienste auch für Frauen öffnen, sie am besten beim Bundeskanzleramt ansiedeln und tatsächlich mit mindestens einer Million Euro im Jahr absichern: Das ist die Zukunft der Gedenkdienste und nicht der Zivildienst. (Beifall bei den Grünen.)

Die Perspektive des Zivildienstes ist Erneuerung und Umstrukturierung, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch zu Hause vor den Bildschirmen, die Abschaf­fung der Wehrpflicht und somit auch die Volksbefragung sind eine Chance, das Sozial­system auf neue Beine zu stellen. Deshalb: Sagen Sie „Ja“ zur Abschaffung der Wehr­pflicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


10.25.32

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich brauche hier nicht zu wiederholen, was ich das letzte Mal schon gesagt habe, nämlich dass aus unserer Sicht allein schon die Fragestellung bei dieser Volksbefragung falsch ist, denn es sollte nicht in dem Fall de facto über ein Wehrsystem abgestimmt werden, weil sich die Regierung auf nichts geeinigt hat, son­dern es sollten einmal die grundlegenden Aufgaben, die das österreichische Bundes­heer erfüllen sollte, geklärt werden, und dann kann man überlegen, mit welchem Wehr­system diese Aufgaben bestmöglich erfüllbar sind. (Beifall beim BZÖ.)

Aber heute geht es um den Zivildienst, und auch das ist grotesk – es wurde schon ge­sagt –, nämlich dass der Zivildienst als Rechtfertigung für die allgemeine Wehrpflicht hier hereingebracht wird. Der Kollege Wöginger hat schon recht: Ohne Wehrpflicht gibt es keinen Zivildienst. Warum nicht? Das sollte man sich einmal überlegen. Es gibt nämlich die Menschenrechtskonvention, und nach der Menschenrechtskonvention – ich glaube, für uns als Parlamentarier der demokratischen Republik Österreich ist das nicht ganz unwichtig – sind Zwangsdienste, staatlich verordnete Zwangsdienste nur in zwei Bereichen möglich und zulässig: im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht, also für die militärische Landesverteidigung, und bei unmittelbaren Katastrophenereignissen. Da sind unmittelbare Katastrophenereignisse gemeint, aber nicht ein, wie er auch im­mer wieder im Raum steht, allgemeiner Sozialdienst. Das ist menschenrechtswidrig und widerspricht auch unserer österreichischen Bundesverfassung.

Das heißt, die allgemeine Wehrpflicht, wenn sie denn notwendig ist zur Aufrechterhal­tung unserer Sicherheit, bedingt dann auch den Wehrersatzdienst. Auch da sollte man, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, die österreichische Bundesverfassung lesen. Die österreichische Bundesverfassung statuiert die allgemei­ne Wehrpflicht und die Möglichkeit eines Wehrersatzdienstes, wenn Gewissensgründe vorliegen. Das heißt, für einen Wehrersatzdienst muss ein Zivildiener auch heute noch Gewissensgründe vorweisen – sie werden nicht mehr überprüft, aber in der Bundes­verfassung ist das ein klares Erfordernis –, die den Dienst mit der Waffe unmöglich machen. Wir wissen heute alle, dass das überhaupt nicht mehr diskutiert wird, sondern es wird so dargestellt: Es ist eine wichtige Säule des Staates, und ohne diesen Zivil­dienst bricht alles zusammen.

Frau Bundesministerin Mikl-Leitner, wenn es so wäre – ich glaube ja, und das ist auch nicht gut, dass das reine Propaganda von Ihnen ist, dass Sie behaupten, ohne Zivil­diener müssten wir eine Stunde auf die Rettung warten –, aber wenn es so wäre, dass die österreichische Bundesregierung und somit auch Sie das Sozialsystem in Öster­reich auf Zivildienern aufbauen, dann wären Sie alle miteinander rücktrittsreif, denn das


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