aber eben dort, wo sie ohnehin gespeichert werden müssen. In Wirklichkeit ist das also eine reine Augenauswischerei, auch dieser Abänderungsantrag, den Sie uns hier vorgelegt haben.
Es ist eigentlich völlig unverständlich, Herr Bundesminister, dass es eine Regelung gibt, die den Menschen überhaupt nicht die Möglichkeit gibt, sich wirklich ordentlich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob sie diesem System beitreten wollen oder nicht.
Eine zweite Möglichkeit neben diesen neun Ombudsstellen ist für ungefähr 1 Prozent aller Österreicher zum Beispiel auch die Bürgerkarte.
Herr Bundesminister, ich stelle es mir besonders schwierig vor bei schwer kranken Patienten, die sich vielleicht eine Zweitmeinung einholen wollen, weil sie nicht ganz sicher sind, ob das, was ihnen der eine Arzt gesagt hat, auch wirklich richtig ist. Das ist bis heute gang und gäbe gewesen, doch das wird jetzt ein bisschen komplizierter: Da muss ein Schwerkranker zu einer Ombudsstelle, von denen es eine pro Bundesland gibt, fahren – das geht in Wien vielleicht noch einigermaßen einfach, in den größeren Bundesländern wird das schon relativ kompliziert –, muss genau dieses Hinausoptieren durchführen, dann kann er zum nächsten Arzt gehen und sich die Zweitmeinung einholen, und dann will er vielleicht wieder hineinoptieren. Das ist also ein enormer Aufwand, der meines Erachtens überhaupt nicht dafürsteht. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist auch so, dass ein ähnliches System in Holland hätte in Kraft treten sollen. Dort hat allerdings der Senat, also das Oberhaus im Parlament diesen Entwurf wieder aufgehoben – aufgrund genau dieser sogenannten Opting-Out-Regelung, die es eben bei uns gibt. Das heißt, alle Menschen sind automatisch drinnen, es sei denn, sie melden sich davon ab. Ich halte das eigentlich für bedenklich, denn wenn es so ein großartiger Fortschritt ist, wie Sie es hier zu erklären versuchen – und Sie haben ja auch gesagt, die Patienten werden jetzt alle gestärkt; ich weiß zwar nicht, wofür sie gestärkt werden müssen, ich weiß nicht, ob sich die Patienten jetzt gerade so schwach fühlen, aber soll sein –, wenn das so ein großartiger Vorteil ist, dann wird es ja kein Problem sein, dass die Leute ohnehin freiwillig mitmachen. Das ist ja ganz klar.
Einen Aspekt möchte ich aber schon noch einbringen, Herr Bundesminister – der hat mir nämlich vor allem auch in dem Hearing ein bisschen gefehlt –, das ist die Tatsache, dass jetzt von der Europäischen Kommission eine EU-Datenschutzverordnung kommen soll. Genau diese EU-Datenschutzverordnung würde bezwecken, dass selbstverständlich unser nationales Datenschutzrecht damit sofort ungültig wäre, wir müssten das sofort übernehmen. Und das würde natürlich auch bedeuten, dass die Gesundheitsdaten dann sofort und in Echtzeit in ganz Europa einsehbar sind.
Damit wäre dann zum Beispiel der Masseur in England berechtigt, ganz legal die Gesundheitsdaten der Österreicherinnen und Österreicher einzusehen. – Wobei jetzt vielleicht England kein besonders gutes Beispiel ist, denn was England betrifft, so wissen wir ja gar nicht, ob die 2014 überhaupt noch bei der EU sein werden. Die haben nämlich Politiker, die sich ein bisschen mehr für das eigene Volk einsetzen als Sie, Herr Bundesminister. Unsere Politiker liegen ja eher in Brüssel. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber dann bleiben wir halt bei diesem Beispiel und setzen statt England Holland ein. Da kann dann der Masseur, der Pedikeur aus Holland alle Gesundheitsdaten einsehen. Das haben Sie überhaupt nicht erwähnt. Wie werden Sie denn damit umgehen?
Gibt es denn von Ihrer Seite eine Initiative, Herr Bundesminister, dass diese Verordnung in dieser Art und Weise, wie sie derzeit geplant ist, nicht kommen wird? – Ich habe nichts von Ihnen gehört, ich habe auch von den Kollegen aus den Regierungsparteien dazu überhaupt nichts gehört. Das wird einfach zur Kenntnis genommen. Da werden die Österreicherinnen und Österreicher einfach an der Nase herumgeführt. Wir führen ELGA ein mit 1. Jänner 2013, und mit 1. Jänner 2014, also genau ein Jahr spä-
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