Einwendungen gegen diesen Vorschlag liegen nicht vor. Wir können daher so vorgehen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident
Fritz Neugebauer: Im Hinblick auf die
Neugründung eines Klubs haben vier Fraktionen einen Vorschlag für die
Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“
vorgelegt, nämlich für mehrere Debatten folgende Regelung: SPÖ
und ÖVP
je 14, FPÖ 12,5, Grüne 11, BZÖ 9,5 und STRONACH 8 Minuten
pro „Wiener Stunde“.
Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Entsprechend dem oben erläuterten vorläufigen Schlüssel ergeben sich folgende Tagesblockredezeiten: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100, Grüne 88, BZÖ 76 Minuten sowie STRONACH 64 Minuten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie heißt denn dieser Klub?)
Weiter schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig (Abg. Scheibner: Nein, mit Mehrheit!) Entschuldigung? (Rufe: Es ist einer weniger! – Bei der SPÖ ist einer nicht ganz aufgestanden!) – Das ist mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1936 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesundheitstelematikgesetz 2012 erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gentechnikgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G) (1979 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
12.07
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Elektronische Gesundheitsakte – eine Zwangsverpflichtung ab dem nächsten Jahr für alle Österreicherinnen und Österreicher. Im letzten Gesundheitsausschuss, Herr Bundesminister, haben Sie gesagt, wenn man aus ELGA aussteigt, entsteht kein Nachteil. Herr Bundesminister, Sie sind uns aber die Erklärung auf die Frage schuldig geblieben: Welcher Vorteil entsteht denn dadurch, wenn man sich zu ELGA sozusagen entschließt?
Es ist relativ schwierig für die Menschen in Österreich, aus ELGA überhaupt auszusteigen. Es gibt in ganz Österreich neun Ombudsstellen, zu denen muss man dann hinmarschieren, dort kann man sich dann sehr mühevoll davon abmelden. Dann werden die Daten aber dennoch gespeichert. Auch laut der beschlossenen Fassung werden sie trotz allem gespeichert, denn Sie haben sich ja das Hintertürchen offen gelassen, indem Sie gesagt haben, sie werden dann zwar nicht in ELGA gespeichert,
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