Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 68

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12.17.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! ELGA ist eine schwierige Sache. Ich sage deshalb zu Beginn: Das, worin wir übereinstimmen, ist, dass der derzeitige Zu­stand der Verwaltung von Akten, von Gesundheitsdaten im Gesundheitsbereich nicht zufriedenstellend ist und deshalb dringend geändert werden muss. Deshalb werden wir auch jenen Bestimmungen – vor allem im Telematikgesetz –, in denen es um einen besseren Schutz von Daten geht, als es ihn derzeit gibt, zustimmen. Das ist ein wich­tiger Punkt.

Das unterscheidet unsere Kritik auch von der jener der Freiheitlichen, bei der so getan wird, als ob der derzeitige Zustand ein guter wäre. – Nein, das ist er nicht! Wenn wich­tige, sensible Gesundheitsdaten per Fax verschickt werden können und auch an fal­sche Adressen gelangen können, weil die Nummer beispielsweise falsch eingespei­chert wurde, dann ist das kein guter Zustand – und deshalb brauchen wir dringend bessere Regelungen. Aber – und das ist der Punkt – ELGA selbst, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, das ist das josephinistische Prinzip, im Bereich der Ge­sundheitsakten umgesetzt: Gesundheitsakten für das Volk, aber nicht durch das Volk.

Da gibt es einen besseren Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, und diesen hat uns Dänemark vorgezeichnet. Dort hat man eine elektronische Gesundheitsverwal­tung auf dem Freiwilligkeitsprinzip aufgebaut. Da stellt es wahrscheinlich dem Herrn Gesundheitsminister und vielen Abgeordneten hier die Nackenhaare auf: Ja wie kann man so etwas machen?! Das ist doch unverantwortlich! Da machen ja möglicherweise nicht alle mit!

Dänemark hat gezeigt, dass man dann erfolgreich ist, wenn man erstens das System auf Freiwilligkeit aufbaut und zweitens, damit es angekommen wird, natürlich den Kun­den- und den Versichertennutzen in den Mittelpunkt stellt. In Dänemark sind derzeit alle – faktisch alle – dabei, in einem freiwilligen System. Und warum? – Das erkläre ich Ihnen auch noch: Weil das System von Beginn an einen konkreten Nutzen für die Ver­sicherten hatte.

Wo ist der Nutzen bei ELGA in Bezug auf den Impfpass? – Ja, der wird kommen, ir­gendwann einmal! Der wird auch abgespeichert werden. – Das wäre ein konkreter Nut­zen für viele Versicherte und deren Kinder, deren Impfdaten beispielsweise verwaltet werden müssen.

Nächster Punkt: Mutter-Kind-Pass – derzeit nicht auf ELGA vorgesehen. Ja, er wird vielleicht irgendwann einmal kommen.

Dritter Punkt: In Dänemark kann man sich über die elektronische Gesundheitsverwal­tung den Termin mit dem Arzt ausmachen, kann in die Warteliste des Arztes einse­hen – in die Warteliste! –, kann in die Warteliste für Operationen in Spitälern einsehen, kann, wenn man sich operieren lassen muss, auch einsehen, ob dieses Krankenhaus, dieses Spital im Ranking gute Werte hat, ob es oft operiert und so weiter.

Das ist ein konkreter Nutzen für die Versicherten, das sollte im Mittelpunkt stehen – und nicht ein relativ undefiniertes Interesse einer Gesundheitsverwaltung an möglichst vielen Daten! Ja, ich weiß, derzeit sind auf ELGA noch nicht viele Daten für die Ein­speicherung vorgesehen, aber es gibt eine Verordnungsermächtigung, die es dem Bundesminister ermöglicht – und damit haben wir prinzipiell ein Problem –, sukzessive weitere Daten einspeisen zu lassen.

Im Hearing haben wir gehört, dass es nicht nur Bedenken in Bezug auf diese Verord­nungsermächtigung gibt, sondern auch – und das halte ich für mindestens genauso wesentlich – in Bezug darauf, dass ein System, das nicht gut serviciert ist – und eine gute Servicierung kann ich bei ELGA derzeit noch nicht erkennen –, so wie bei-


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