spielsweise das britische elektronische Gesundheitsakte-System, auch Gefahr läuft, zu crashen. In Großbritannien wurden Unsummen aufgewendet, um die Elektronische Gesundheitsakte zu entwickeln, und nachdem man 20 Milliarden € ausgegeben hat, wurde das Projekt gestoppt.
Jetzt weiß ich schon, wir in Österreich sind weit von diesen 20 Milliarden entfernt. Aber, Herr Bundesminister, die offiziellen Angaben – Ihre beziehungsweise jene in der entsprechenden Regierungsvorlage –, was für das System, für die Entwicklung des Systems, für die Wartung, für die laufende Wartung des Systems aufgewendet wird, sind alles andere als vertrauenserweckend beziehungsweise realistisch. Das sind keine realistischen Angaben! Wir müssen damit rechnen, dass dieses System, das ja tendenziell ausgebaut werden soll, wesentlich mehr kosten wird. Wir müssen vor allem deshalb damit rechnen, weil es vom Prinzip her nicht sehr fehlerfreundlich konzipiert wurde. Würde es so wie das dänische System bottom-up, also von unten her, und nicht als Top-down-System entwickelt, dann wäre die Chance wahrscheinlich größer, dass wir bei den Kosten auch zu einer realistischen Einschätzung kämen beziehungsweise, was noch wesentlicher ist, dass bei den Maßnahmen und bei den Diensten, die für die Versicherten, für die Patienten in diesem System übrig bleiben, ein konkreter Kunden- oder Patientennutzen erreicht werden könnte – und zwar von Beginn an und nicht als Versprechen des Bundesministers, dass irgendwann einmal, in einigen Jahren, so etwas wie der Impfpass kommen wird, der uns versprochen wurde, der aber nicht in ELGA enthalten ist.
Zusammenfassend: Die Kosten sind unrealistisch, die Verordnungsermächtigungen ermöglichen Ihnen, ohne eine parlamentarische oder eine demokratische Kontrolle allzu viel selbst zu steuern. Die Opt-out-Möglichkeit ist eine Drohung, auch für die Versicherten, die dann unter bestimmten Voraussetzungen das Haftungsrisiko tragen. Außerdem gibt es in der entsprechenden Vorlage nach wie vor unklare Nutzungsbestimmungen.
Deshalb wird es von unserer Seite auch ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten geben. Die grüne Fraktion wird im Wesentlichen diesem Antrag nicht zustimmen. Herr Kollege Grünewald sieht darin jedoch ein paar Fortschritte und wird Ihnen dann erklären, warum er dieser Vorlage zustimmt. Aber wesentlich scheint mir, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sie sollten sich das noch einmal überlegen!
Sie hätten sich bei der Entwicklung von ELGA für uns alle etwas mehr Zeit nehmen sollen. Das Hearing, das wir jetzt im Ausschuss gehabt haben, stand ja am Ende dieses Prozesses. Dieses Hearing für Parlamentarier hätte eigentlich ein Hearing für die Bevölkerung sein müssen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen es verstehen, sie müssen nachvollziehen können, was ELGA an Chancen, aber auch an Risiken für sie bringt.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Mag. Steinhauser, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
In Bezug auf ELGA wird die Regierungsvorlage wie folgt geändert:
„In Art. 1 lautet § 14 Abs. 2:
‚(2) Die durch ELGA verfügbar gemachten ELGA-Gesundheitsdaten dürfen ausschließlich 1. zur persönlichen Betreuung oder Behandlung von ELGA-TeilnehmerInnen in Zusammenhang mit Gesundheitszwecken gemäß § 9 Z 12 DSG 2000, ausgenommen für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten von
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