Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 101

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Mir ist beim Lesen dieses Krimis, aber auch bei Dokumentationen im Fernsehen über dasselbe Thema wieder einmal bewusst geworden, wie sinnvoll die österreichische Re­gelung mit der Widerspruchslösung ist. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss verbes­sern wir die Situation in Österreich noch ein Stück mehr, insbesondere was den Be­reich der Lebendtransplantationen angeht.

Menschen, die zu einer Organtransplantation bereit sind, nehmen in der Regel viel auf sich, meist um Familienangehörige zu unterstützen, sehr oft sogar, um ihnen das Le­ben zu retten. Mit der neuen Regelung der verpflichtend angebotenen Nachsorge be­ziehungsweise der Erstellung eines individuellen Nachsorgeplans anerkennt der Staat diese menschlich großartige Leistung. Auch die Tatsache, dass durch die neuen Rege­lungen klargestellt wird, dass die Nachsorge und etwaige nachfolgende Komplikationen als Versicherungsfall im Sinne einer Krankheit zu werten sind, bringt für die Spen­derinnen und Spender Klarheit und Sicherheit. Als großen Schritt im Sinne der Spen­dersicherheit betrachte ich auch die Zuerkennung einer lebenslangen Rente im Fall ei­ner Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Selbstverständlich bleibt die österreichische Widerspruchsregelung aufrecht und wird durch klare Vorgaben, auch in Umsetzung einer EU-Richtlinie, geregelt. Dass es ver­boten ist, Organe zu verkaufen, also Gewinn damit zu erzielen, ist ebenso unmissver­ständlich klargelegt wie der Charakter der Freiwilligkeit in Bezug auf die Spenderinnen und Spender.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine gute österreichische Lösung wird noch besser und sicherer und bringt sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Spenderinnen und Spendern mehr Sicherheit und Qualität. Die Einstimmigkeit des Be­schlusses ist auch als Zeichen des Verantwortungsbewusstseins der Politiker und Poli­tikerinnen in diesem Land diesem Thema gegenüber zu werten. – Ein herzliches Dan­ke dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.15.57

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Das Gesetz als solches ist schon erklärt worden, es ist schon besprochen worden. Es geht hier mehr oder weniger um Details der Nachbe­treuung bei Lebendspenden. Darüber braucht man eigentlich nicht mehr viel zu disku­tieren, wir werden dem zustimmen.

Aber ich möchte die Gelegenheit für den Versuch nützen, im Rahmen dieser Debatte eine Diskussion über etwas Grundsätzliches, Ethisches anzustoßen, nämlich über die Problematik, die hinter der – nicht Lebendspende, sondern – Totspende, wenn Sie so möchten, steht.

In der Öffentlichkeit wird die Organspende zu Recht als Akt der Nächstenliebe gese­hen. Das ist gut und richtig so. Jedoch muss man in diesem Zusammenhang auch von Zeit zu Zeit beleuchten, wie diese Prozesse tatsächlich ablaufen.

Wir haben eine technische Definition des Todes eines Menschen im Krankenhaus: Das ist der Hirntod, der Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das stammt aus dem Jahre 1968 und ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft natür­lich nur mehr ein Teilaspekt des Sterbens und ein Teilaspekt auch im rechtlichen Sinn. Sagen wir es anders: Rechtlich gesehen ist der Hirntod ein Kunstgriff, um Menschen, die noch nicht ganz tot sind, die Organe entnehmen zu können, denn eine Organtrans­plantation funktioniert nur dann, wenn die Organe, trivial gesagt, noch leben.

 


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