Wenn man meint, die Patienten sollten auch diese Nebenwirkungen melden, muss man wirklich mit einem hohen Zeitaufwand rechnen, denn es gibt auch zufällige Koinzidenzen. Also wenn jemand, was nicht selten vorkommt, ein Verhackertes in der Steiermark isst – das ist auch nicht selten kontaminiert, weil es nicht gebraten oder gekocht ist, sondern frisch –, und er hat dann Bauchweh und sagt: Jetzt habe ich ein neues Medikament, das macht Bauchweh!, obwohl es eben etwas ganz anderes war. Also da wäre ich vorsichtig.
Ich glaube, man sollte auch dieses Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen finanziell so ausstatten, dass dort keine Sparprogramme greifen. Manchmal kommt man da schon in einen Sparwahn hinein, der letztlich der Gesundheit, dem Gesundheitssystem und den Patienten schadet.
Das wäre es eigentlich schon. – Wir stimmen der Gesetzesvorlage jedenfalls zu. (Beifall bei den Grünen.)
14.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.54
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes soll der geänderten EU-Richtlinie Rechnung getragen werden. Ziel ist es, die Arzneimittelsicherheit in der EU durch verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen. Pharmafirmen müssen Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsstudien vorlegen, und sie müssen mit den Zulassungsunterlagen einen Risikomanagementplan vorlegen. Außerdem kommen auf die Pharmafirmen hinsichtlich auftretender Nebenwirkungen von Medikamenten neue Meldepflichten zu. In der Gebrauchsinformation wird der Patient aufgefordert, vermutete Nebenwirkungen zu melden. Dadurch werden für die Unternehmen Mehrkosten von 2,88 Millionen € entstehen.
Die Verordnung ist gut, und wir werden auch zustimmen, da mehr Medikamentensicherheit gegeben ist.
Wie es mit der Medikamentensicherheit jedoch aussieht, wenn der Versandhandel beziehungsweise Internethandel von Medikamenten von der EU erlaubt wird, wird, wenn die Vorlage am Tisch liegt, zu diskutieren sein. Da es viele Argumente gegen diesen Handel gibt, steht das BZÖ einer solchen Freigabe negativ gegenüber.
Um das zu unterstreichen, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Fernabsatz mit Arzneimitteln
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit seinen Amtskollegen des Ressorts Arbeit, Soziales, Konsumentenschutz und Wirtschaft sicherzustellen, dass der Fernabsatz mit Arzneimitteln („Versandhandel“) in Österreich nicht legalisiert wird.“
*****
(Beifall beim BZÖ.)
14.56
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