Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 113

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit seinen Amtskollegen der Res­sorts Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Wirtschaft sicherzustellen, dass der Fernabsatz mit Arzneimitteln („Versandhandel“) in Österreich nicht legalisiert wird.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.56.36

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Zuge der Arzneimittelsicherheit ist dieses Gesetz sicherlich zu begrüßen. Positiv zu werten ist, dass die Mitgliedstaaten vermehrt zusammenarbeiten werden, um so auch das Eindringen von gefälschten Arz­neien in die legale Lieferkette zu unterbinden.

Dies dient natürlich auch dem Schutz der legalen Lieferkette vor gefälschten Arzneien. Gefälschte Arzneien – wir haben es ja heute schon öfter gehört – überschwemmen den Markt, und es gibt keinen Schutz für die Patienten. Nebenwirkungen können verhee­rende Folgen haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind für uns beispielsweise auch die Generika oder auch die traditionellen Arzneimittel, wo in Zukunft auf einen Unbedenklichkeitsbericht, der re­gelmäßig zu aktualisieren war, verzichtet wird. Damit werden Generika quasi aufge­wertet, und das bedeutet gleichzeitig eine Entlastung des Gesundheitssystems.

In einem Punkt, meine Damen und Herren, muss man Kritik äußern, wie es auch die Ärztekammer gemacht hat. Sie hat kritisiert, dass die Patienten die Nebenwirkungen mitteilen müssen. Die Qualität dieser Meldungen ist sicher zu hinterfragen, sagt die Ärztekammer, da der Informationsgehalt durch medizinische Laien eine enorme Nach­bearbeitung erfordert.

Auch wenn die Verwaltungskosten für Unternehmer hier geschätzte 2,8 Millionen € pro Jahr ausmachen werden, stehen wir diesem Gesetzentwurf positiv gegenüber. (Beifall beim Team Stronach.)

14.58

14.58.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1898 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Fernabsatz mit Arzneimitteln.

 


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