Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 151

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Der vorliegende Antrag ist an sich ja kein schlechter, denn: Da geht es um die Um­setzung und Aussetzung von Rechtsmitteln. Da geht es darum, politischen Druck zu erzeugen. Da geht es um die Revision des Euratom-Vertrages. Da geht es auch da­rum, gegenseitige Informationsabkommen abzuschließen, um die tatsächliche Situa­tion zu erfahren.

„Atomstopp-Oberösterreich“ hat das aufgezeigt: 2007 wurden von 20 INES-1-Fehlern beziehungsweise -Störfällen, die in Temelín stattgefunden haben, gerade einmal ein Drittel gemeldet. 14 wurden nicht gemeldet. Da stellt sich dann schon die Frage, was solche Abkommen noch wert sind.

Wir reden in diesem gemeinsamen Antrag auch über die Subventionierung der Atom­kraft, die in vielen Bereichen unzulässig ist, auch über die Haftungen, über die Versi­cherungen, die in Wirklichkeit der Steuerzahler in den jeweiligen Staaten der Standorte übernimmt.

Ich komme jetzt auf zwei ganz konkrete Anträge des BZÖ zu sprechen.

Erstens: Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelín. – Was hindert Sie daran, ein solches einzuleiten? Sie wissen ganz genau, dass die Erweiterung des AKW Temelín um zwei weitere Blöcke EU-rechtswidrig war, und zwar nach dem alten UVP-Recht stattgefunden hat, also nicht EU-konform war. Es wird auf Teufel komm raus gebaut, obwohl jeder Energieexperte weiß, dass nach Fertigstellung dieses Monsterkraftwer­kes in Temelín ein Drittel des tschechischen Stromes für den Export bestimmt ist und nicht für den Eigenbedarf. – Das sind Dinge, die man abstellen sollte. Aber da tut die Regierung nichts. Sie leitet kein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Nächstes Beispiel: Mochovce. – Genau dieselbe Situation: Auch da strengen Sie kein Vertragsverletzungsverfahren an.

Ich erinnere Sie auch daran, dass im Jahr 2000 der Nationalrat einstimmig beschlos­sen hat, das „Energiekapitel“ mit Tschechien nicht abzuschließen. Da gibt es noch of­fene Sicherheitsfragen. Damals waren sieben große Sicherheitsfragen zu klären. Man hat beschlossen, das nicht abzuschließen. Was ist passiert? – Temelín ist in Vollbe­trieb gegangen, und Sie haben zugesehen – bis dann am 14. Dezember 2006 hier in diesem Hohen Haus wiederum einstimmig beschlossen worden ist, völkerrechtliche Schritte einzuleiten. Doch Sie haben dem wieder nicht Folge geleistet.

Was will ich damit sagen? – Ich habe große Sorge, dass wir nun nach den Sonntagsre­den der Regierungsparteien zwar einen schönen Antrag formuliert haben, dass aber die Umsetzung auf sich warten lassen wird. Doch was macht der gewiefte Bürger, der sich zur Wehr setzen will? – Er macht das so wie der Rainer Widmann: Er bringt eine Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Ausbau von Temelín ein. Ich bin nämlich entgegen der Annahme von Tschechien zu­tiefst davon überzeugt, dass radioaktive Strahlen grenzüberschreitend sind, was inzwi­schen jedes kleine Kind weiß. Offenbar weiß das aber diese Regierung noch immer nicht.

Ich bringe eine Individualbeschwerde ein, weil ich mich in meinem Leben bedroht fühle, wie auch Zehntausende, ja Hunderttausende Menschen in Oberösterreich, und weil es gegen unsere Gesundheit und gegen unser Eigentum hier im schönen Österreich geht. Dass Sie von der Regierung das machen, hätte ich mir erwartet, und es nicht den Men­schen überlassen, Privatklagen und Individualbeschwerden einzubringen, und sie auf weiter Flur alleine lassen.

Diese Dinge gilt es zu diskutieren. Wir tragen das mit, wenn Sie es jetzt machen. Sie haben nämlich den Blankoscheck für eine gerichtliche und auch rechtliche Auseinan­dersetzung mit den Nachbarländern. Das steht im gemeinsamen Antrag so drinnen. Da bin ich schon gespannt, was diesbezüglich in den nächsten Tagen kommen wird.

 


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