Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 182

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Damit ist dem Familienminister Reinhold Mitterlehner eben, wie gesagt, ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung unserer Familien gelungen. Ich möchte auch auf das einge­hen, was Bundesminister Mitterlehner am Montag vorgestellt hat, nämlich dass er Ös­terreichs Familien mit einem neuen Fördermodell künftig noch besser, einfacher und transparenter unterstützen will. Ich denke, dass das auch ein guter Weg ist, weil dann jede Familie weiß, was ihr zusteht, durch die Vereinfachung der Familienbeihilfe und natürlich auch durch das, was wir jetzt schon leisten.

Und wenn dann gesagt wird, man soll nicht auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vergessen, da kann ich alle beruhigen: Das ist einer der wichtigsten Punkte. Ich möch­te nur erwähnen, dass 70 Millionen wieder für das Gratiskindergartenjahr und jeweils 15 Millionen für den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren vorgese­hen sind.

Im Gesamten gesehen ist das, glaube ich, ein sehr gutes, sehr kluges und sehr gut durchdachtes Paket für die Familien, für Kinder und Jugendliche in Österreich. Herr Mi­nister, alles Gute für die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern! (Beifall bei der ÖVP.)

19.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Binder-Maier. – Bitte.

 


19.04.14

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Natürlich ist diese Novelle zum Familienlastenausgleichsge­setz positiv zu bewerten, kommt doch diese Leistung den Kindern, den Eltern, den Fa­milien zugute.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen, dass insbesondere auch Patchwork-Familien von diesem neuen System profitieren werden. Bislang hatten Kin­der in Familien mit mehr als einem Wohnsitz keinen Anspruch auf Freifahrt, wenn sie zwischen den Elternteilen pendelten. Mit einer Streckenkarte und einem ausgestalteten Freifahrtausweis ist es nun möglich, diese Fahrten durchzuführen, und das neue Sys­tem bringt auch eine Verwaltungsvereinfachung.

Mit einem Jahresbeitrag von 60 € ist somit die Benutzung aller öffentlichen Verkehrs­mittel innerhalb eines Verkehrsverbundgebietes erlaubt. Und nun geht es tatsächlich darum, dass das Pauschalticket auch in den anderen Regionen Österreichs umgesetzt wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden wir heute beschließen.

In einem Abänderungsantrag wurde der BezieherInnenkreis erweitert, wie schon er­wähnt, und unsere Sprecherin für behinderte Menschen, Ulli Königsberger-Ludwig, hat uns im Zuge der Debatte auf einen weiteren Personenkreis aufmerksam gemacht. Es geht um jene Jugendlichen, die in mehr als 100 Projekten von gemeinnützigen Träger­organisationen beschäftigt und in einem Lehrgang auf den ersten Arbeitsmarkt vorbe­reitet werden. Im Jahr 2011 waren 2 595 Jugendliche unter 25 Jahren in diesen geför­derten Projekten beschäftigt. Es ist eine Qualifizierungsmaßnahme, wo verschiedenste Kompetenzen gefördert werden und die Berufsausbildung im Mittelpunkt steht.

Und mein Herr Minister (Ruf beim BZÖ: „Mein Herr Minister“?), ich höre Signale, dass Sie darüber nachdenken, dieser Gruppe von Jugendlichen auch dieses Ticket zu er­möglichen und zur Verfügung zu stellen. Die Verhandlungen werden geführt, und ich bedanke mich ausdrücklich bei Ihnen, Herr Bundesminister, dass Sie gerade für diese Gruppe von Menschen, die es wahrlich nicht leicht hat in ihrem Leben und in ihrer wei­teren Entwicklung, die Bereitschaft und auch das Engagement zeigen und sich dafür einsetzen, dass diese auch das Jugendticket erhalten. Vielleicht kann man dann auch


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