Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 191

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19.35.02

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unüblich, gleich nach dem ersten Redner das Wort zu ergreifen. Ich möchte dies aber deswegen tun, weil hier ganz einfach ungeniert das wiederholt wird, was im Ausschuss schon restlos auf­geklärt worden ist.

Frau Kollegin Kitzmüller, Sie legen mir hier den Artikel aus der „Tiroler Tageszeitung“ vor. Das ist ja nicht das Problem. Das Problem ist, dass das, was da behauptet wird, nicht durch konkrete Beispiele verifiziert worden ist – weder durch den Redakteur noch durch Sie, noch durch sonst jemanden.

Daher: Der Sachverhalt, der hier behauptet wird, ist falsch. Der Sachverhalt kann auch nicht zu dieser rechtlichen Vorgangsweise führen, weil eine rückwirkende Anerkennung und Auszahlung von Familienbeihilfen bei Suchtgifterkrankungen in der Regel gar nicht so vorkommen kann, wie in diesem Antrag geschildert.

Also: Dieser Fall ist nicht verifiziert. Die Auszahlung hat es in dieser Form, so uns, zu­mindest was die Informationen anlangt, vorliegend, nicht gegeben. Daher hätte ich er­wartet, dass Sie das in dieser Weise hier klarstellen und die restlos ausgeräumte An­gelegenheit nicht noch einmal mit den gleichen Fakten, die eben keine Fakten sind, aufwärmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Riepl: Das ist peinlich für die Freiheitlichen!)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Marek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.36.30

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Kol­legin Kitzmüller, an sich hätte es die Diskussion sehr versachlicht, wenn Sie hier wirk­lich mit Fakten argumentiert hätten und nicht wieder den Artikel, den Sie ohnehin in den Antrag hineinkopiert haben, verlesen hätten, denn da stehen keine Fakten, son­dern Behauptungen drinnen, die sich leider nicht verifizieren lassen.

Meine Damen und Herren! Wir reden hier von der erhöhten Familienbeihilfe für erheb­lich behinderte Kinder. Wir sprechen hier davon, dass es zumindest um einen Behinde­rungsgrad von 50 Prozent geht. Da geht es um eine dauernde Erwerbsunfähigkeit und darum, dass jemand, der vor dem 21. Lebensjahr in diese Erwerbsunfähigkeit gekom­men ist, wenn sie also vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, beziehungsweise wäh­rend einer späteren Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, diese Familienbeihilfe erhält.

Also da ist schon viel passiert. Und wenn das aufgrund einer Drogenabhängigkeit pas­siert ist, dann ist das auch zuzuerkennen. Die Behörde kann dann natürlich nicht über­prüfen, warum diese Behinderung eingetreten ist. Wenn das aufgrund von Drogen­missbrauch, Drogenkonsum passiert ist – wir wissen, das ist eine psychiatrische, eine psychische Erkrankung –, dann ist auch das zu akzeptieren. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Grünewald.)

Da zu sagen, dann gibt es leider kein Geld, ist nicht zu akzeptieren. Wir bekennen uns dazu, meine Damen und Herren. Offensichtlich handelt es sich da um einen Einzelfall, der leider nicht sehr seriös oder überhaupt nicht seriös dargestellt wurde.

Daher: Dieser Antrag ist falsch, ist schlecht recherchiert und ist abzulehnen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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