19.35
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unüblich, gleich nach dem ersten Redner das Wort zu ergreifen. Ich möchte dies aber deswegen tun, weil hier ganz einfach ungeniert das wiederholt wird, was im Ausschuss schon restlos aufgeklärt worden ist.
Frau Kollegin Kitzmüller, Sie legen mir hier den Artikel aus der „Tiroler Tageszeitung“ vor. Das ist ja nicht das Problem. Das Problem ist, dass das, was da behauptet wird, nicht durch konkrete Beispiele verifiziert worden ist – weder durch den Redakteur noch durch Sie, noch durch sonst jemanden.
Daher: Der Sachverhalt, der hier behauptet wird, ist falsch. Der Sachverhalt kann auch nicht zu dieser rechtlichen Vorgangsweise führen, weil eine rückwirkende Anerkennung und Auszahlung von Familienbeihilfen bei Suchtgifterkrankungen in der Regel gar nicht so vorkommen kann, wie in diesem Antrag geschildert.
Also: Dieser Fall ist nicht verifiziert. Die Auszahlung hat es in dieser Form, so uns, zumindest was die Informationen anlangt, vorliegend, nicht gegeben. Daher hätte ich erwartet, dass Sie das in dieser Weise hier klarstellen und die restlos ausgeräumte Angelegenheit nicht noch einmal mit den gleichen Fakten, die eben keine Fakten sind, aufwärmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Riepl: Das ist peinlich für die Freiheitlichen!)
19.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Marek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.36
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Kitzmüller, an sich hätte es die Diskussion sehr versachlicht, wenn Sie hier wirklich mit Fakten argumentiert hätten und nicht wieder den Artikel, den Sie ohnehin in den Antrag hineinkopiert haben, verlesen hätten, denn da stehen keine Fakten, sondern Behauptungen drinnen, die sich leider nicht verifizieren lassen.
Meine Damen und Herren! Wir reden hier von der erhöhten Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Wir sprechen hier davon, dass es zumindest um einen Behinderungsgrad von 50 Prozent geht. Da geht es um eine dauernde Erwerbsunfähigkeit und darum, dass jemand, der vor dem 21. Lebensjahr in diese Erwerbsunfähigkeit gekommen ist, wenn sie also vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, beziehungsweise während einer späteren Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, diese Familienbeihilfe erhält.
Also da ist schon viel passiert. Und wenn das aufgrund einer Drogenabhängigkeit passiert ist, dann ist das auch zuzuerkennen. Die Behörde kann dann natürlich nicht überprüfen, warum diese Behinderung eingetreten ist. Wenn das aufgrund von Drogenmissbrauch, Drogenkonsum passiert ist – wir wissen, das ist eine psychiatrische, eine psychische Erkrankung –, dann ist auch das zu akzeptieren. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Grünewald.)
Da zu sagen, dann gibt es leider kein Geld, ist nicht zu akzeptieren. Wir bekennen uns dazu, meine Damen und Herren. Offensichtlich handelt es sich da um einen Einzelfall, der leider nicht sehr seriös oder überhaupt nicht seriös dargestellt wurde.
Daher: Dieser Antrag ist falsch, ist schlecht recherchiert und ist abzulehnen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite