Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 192

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19.38.29

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Drogenkonsum ist zu­nächst einmal keine moralische Frage, sondern es geht um das persönliche Glück des Individuums, wie man lesen kann. Erst dann, wenn man in einem Ausmaß süchtig ist, dass man einem anderen schadet, wird das Verhalten unmoralisch.

Aber wenn man die „Parlamentskorrespondenz“ zu diesem Tagesordnungspunkt liest, muss man feststellen, dass im Grunde genommen ja nur der Titel dieses Entschlie­ßungsantrages kritisiert worden ist. Mit der eigentlichen Thematik hat man sich über­haupt nicht auseinandergesetzt. Das ist auch ein solch klassisches Parteienverhalten in diesem Hohen Haus. (Abg. Hakel: Unglaublich!)

Ich möchte aber noch Nobelpreisträger Milton Friedman zitieren, der in einem Interview im Jahre 1992 gesagt hat:

„Haben wir das Recht zu bestimmen, was jemand anderer sich selbst antun darf? (), dass eine Regierung die Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen dürfe, dass sie aber sehr wohl das Recht habe, sie davon abzuhalten, anderen Schaden zuzufügen. Ge­nauso glaube ich, dass wir kein Recht haben, einem Bürger vorzuschreiben, ob er Al­kohol trinken darf und wie viel. Aber wir haben allen Grund, ihn festzunehmen und ins Gefängnis zu werfen, wenn er betrunken Auto fährt und damit Leute gefährdet. Ge­nauso verhält es sich mit den Drogen.“

Meine Damen und Herren! Wir haben es heute ohnehin schon zweimal gehört: Dro­genabhängigkeit ist eine Krankheit. Es gibt aber auch zahlreiche Krankheiten, die im Zuge von Drogenmissbrauch dann ganz einfach der Allgemeinheit zur Last fallen.

Wir wissen auch aus Berichten, dass sich Drogenabhängige sehr oft gehen lassen, dass sie in den meisten Fällen Angehörige, sich selbst, die Schule, den Beruf vernach­lässigen. Und ein weiteres Problem, das auch angesprochen gehört, ist die Beschaf­fungskriminalität. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Frau Kollegin! Wissen Sie, wovon Sie reden, ?) Ja, weiß ich, aber es geht auch um den Drogenmissbrauch. (Bundes­minister Dr. Mitterlehner: Ah so! – Abg. Grosz: Herr Bundesminister! Team Stronach!)

Reicht das vorhandene Geld nicht aus, dann beschafft man sich eben das Geld auf an­deren Wegen, durch Einbrüche oder sonstige Straftaten. So wird dann auch sehr schnell der Drogenkonsument zum Drogendealer.

Besonders gefährdet sind Jugendliche, die aus Neugierde experimentieren und dabei das Risiko unterschätzen, süchtig zu werden.

Das Ganze ist natürlich auch ein gesellschaftspolitisches Problem, denn Jugendliche, die sich Heroin spritzen, weil sie mit der Realität nicht zurande kommen, weil sie keine Perspektiven sehen oder keine Zukunftsperspektiven haben, sind gefährdet. Und da hat nicht nur die Politik, sondern auch die Gesellschaft versagt, weil man dieses Pro­blem ganz einfach nicht ernsthaft betrachtet. (Abg. Marek: Sie kritisieren, dass im Aus­schuss nichts gesagt worden ist,  die ganze Zeit !)

Heute stehen wir hier und diskutieren über einen Entschließungsantrag, bei dem es mehr oder weniger um den Titel geht. Wenn man sich mit dieser Thematik näher aus­einandergesetzt hätte, hätte man eine Gesetzeslücke schließen können. Man hätte heute dem Sozialmissbrauch einen Riegel vorschieben können. (Abg. Lueger: Un­glaublich!) Aber Sie stehen dazu, dass Sie Süchtige lieber mit Geld versorgen anstatt mit Therapieplätzen.

Wer nachweislich vor seinem 21. Lebensjahr – das haben wir bereits gehört – in Dro­genambulanzbehandlung war, hat Anspruch auf Familienbeihilfe von rund 300 € im Monat, und das lebenslang. Und wenn man diesen Betrag rückwirkend beantragt, dann sprechen wir von Summen bis zu 20 000 €, die sofort überwiesen werden müssen.

 


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