Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 195

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angesprochen wurde, dann müsste man das natürlich sofort schnellstens abstellen – überhaupt keine Frage. Aber Sie haben, glaube ich, nicht gut recherchiert. Sie haben nicht die Fakten vorgetragen. Ich gehe davon aus, das, was wir im Ausschuss bespro­chen haben, was auch der Herr Bundesminister gesagt hat und was ich auch aus eige­ner Erfahrung weiß, ist, dass die Familienbeihilfe eben nur an die Eltern ausbezahlt wird, dass der erhöhten Familienbeihilfe mindestens eine über 50-prozentige Behinde­rung vorausgeht und dass es letztendlich nicht die Bestätigung irgendeiner Drogenbe­ratungsstelle sein muss, sondern jene des Bundessozialamtes.

Das alles sind Fakten, die absolut notwendig sind, um überhaupt in den Genuss der erhöhten Familienbeihilfe zu kommen. Erhöhte Familienbeihilfe gibt es eben auch unter anderem für Erkrankung, und alle haben heute gesagt, Drogensüchtige sind Kranke, daher ist das auch legitim.

Aber ich möchte für das BZÖ hier feststellen, dass eine missbräuchliche Verwendung von Familienbeihilfen, ganz gleich in welcher Art, für uns strikte abzulehnen ist. Wenn wir über das Drogenproblem reden, über Süchtige und darüber, dass die Zahl der Dro­gensüchtigen im jugendlichen Alter permanent steigt, was sehr bedenklich ist und uns auch wirklich zu Handlungen zwingen muss, dann müssen wir das auf einer anderen Ebene diskutieren, und das sollten wir auch tun. Welche Maßnahmen setzt die Politik, um Jugendlichen nicht nur zu helfen, aus dieser Szene herauszukommen, sondern präventiv dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in diesen Teufelskreis gelangen?

Das wäre etwas, worüber wir auch einmal intensiv diskutieren sollten, womit sich das Parlament eigentlich kaum befasst und es auch kaum in irgendeiner Form zur Sprache bringt.

Es geht – noch einmal – um diesen Antrag, der aus unserer Sicht nicht gut recherchiert ist, der im negativen Sinn, sage ich, mehr als populistisch ist, und daher sage ich: bes­ser, sich mit seriösen Lösungen zu befassen, als mit einem Antrag ziemlich viel Wind zu machen und eigentlich niemandem zu helfen. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und ÖVP.)

19.51

19.51.46

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Be­richt 1964 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.52.1623. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011 (III-350 d.B.) sowie über den

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011 (Voranschlagsvergleichsrech­nung Stand 31. März 2012) (III-319 d.B.) (1976 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. 4 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


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