Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 209

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Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Danke, Herr Vorsitzender! (An­haltende Zwischenrufe.) – Wenn Sie etwas Gescheites zum Abgabenänderungsgesetz zu sagen haben, dann sagen Sie es hier herunten (Beifall bei den Grünen), und wenn Sie einen gescheiten Zwischenruf haben, zu dem, was ich sagen werde, dann tun Sie das; ich nehme das mit Vergnügen an.

Der Stärke des Abgabenänderungsgesetzes zufolge könnte man glauben, man hätte hier einen großen Wurf vor sich, aber nichts dergleichen ist der Fall. Es wird zwar eine Reihe von Gesetzen geändert, darunter gibt es durchaus einiges, das aus unserer Sicht positiv zu bewerten ist, auf der anderen Seite aber auch Dinge, gerade im ökolo­gischen Bereich, die wir durchaus auch negativ sehen. (Ruf bei der ÖVP:  Kollege Krainer!)

Was sind die positiven Dinge? – Beginnen wir bei der Landwirtschaft. Wir warten ja schon seit vielen Jahren, mindestens seit 2010, auf eine Neufeststellung der Einheits­werte. Mit 1. Jänner 2014 soll es zu einer solchen kommen. Zu kritisieren ist allerdings, dass das Verfahren, das hier Platz greift, eines ist, das eigentlich sehr intransparent ist. Gleichzeitig mit der Neufeststellung der Einheitswerte soll es auch zu einer Absenkung der Steuerpauschalierung im Bereich der Landwirtschaft kommen, die ja unter Finanz­minister Pröll in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von 65 000 € auf 100 000 € angehoben wurde. Diese wird jetzt wieder auf 75 000 € zurückgeführt; nicht auf 65 000 aber im­merhin auf 75 000 €.

Weiters positiv hervorheben möchte ich die Schließung einer Steuerlücke im Bereich der Grunderwerbsteuer. Bei Schenkungen von landwirtschaftlichen Grundstücken, die vom Bauland abgetrennt worden sind, war bisher die Bemessungsgrundlage der Ein­heitswert, nun ist es die Höhe des Wertes des Baulandes. Das heißt, wir nähern uns da dem Verkehrswert an, und das ist ein positiver Schritt, den man durchaus auch als einen Schritt in Richtung einer stärkeren Vermögensbesteuerung – aber noch nicht in einem Ausmaß, das wir uns vorstellen – sehen kann.

Amtshilfegesetz: Dieses Gesetz bringt eine Lockerung des Bankgeheimnisses für EU-Ausländer und ist an sich positiv zu sehen, weil der grenzübergreifende Steuerbetrug nun viel effizienter bekämpft werden kann, als das zuvor der Fall gewesen ist. Das heißt, es wird möglich sein, Kontoinformationen einzuholen, wenn Betrugsverdacht vor­liegt, die Steuerfahnder werden im Ausland ermitteln können, und die Strafen werden verschärft.

Unverständlich ist mir aber, warum in § 7 nicht alle Einkunftsarten erfasst werden. Die Frau Finanzministerin hat im Ausschuss erklärt, warum das nicht der Fall ist – außen vor bleiben ja die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und dergleichen mehr –, sie hat nämlich erklärt, dass sie nur das tut, was die Richtlinie vorschreibt, und nicht mehr – aber das ist eben leider zu wenig. (Ruf bei der ÖVP: Kol­lege Rossmann, !) – Nein, nein, wir wollen deutlich darüber hinausgehen. Wir wollen auch im Zusammenhang mit der Zinsenrichtlinie deutlich darüber hinausgehen, Herr Kollege Ikrath, Sie wissen das ganz genau.

Sie wissen ganz genau, dass dieser automatische Informationsaustausch weiterhin fehlt. Österreich und Luxemburg sind da leuchtende Beispiele, wie man es nicht ma­chen kann, und ich freue mich auf den Tag, an dem die Frau Finanzministerin von der Europäischen Union gezwungen werden wird, auch diesem europäischen und interna­tionalen Informationsaustausch beizutreten. (Ruf bei der ÖVP: Dann freust du dich halt!)

Ich weiß, das ist ein rotes Tuch für Sie, aber es wird der Zeitpunkt kommen, da wird auch in Österreich das Bankgeheimnis fallen. Glauben Sie mir, Herr Ikrath! (Abg. Wö­ginger: Da applaudieren nicht einmal deine Leute! – Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Kunstpause!)

 


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