Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 215

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird ersucht:

Eine Richtlinie betreffend die Bewertung von Jagdgattern auszuarbeiten, wobei ein Hektarsatz mit 300 € angenommen wird.

Bei der Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher (Vergleichs)Betriebe in der Bewertungsrichtlinie vorzusehen, dass extreme Trockenheit, gemessen auf einen kür­zeren Zeitraum als bei der Bodenschätzung unterstellt, als übriger Umstand gemäß § 36 Abs. 2 BewG 1955 berücksichtigt wird und in Gebieten mit einer Jahresnieder­schlagsmenge von unter 600 mm folgende Abschläge gewährt werden:

unter 500 mm . – 10 Prozent

unter 550 mm . – 6 Prozent

unter 600 mm . – 2 Prozent

Es ist dabei sicherzustellen, dass die diesbezüglichen aktuellen regionalen Messergeb­nisse der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik jährlich ins IT System der Finanzverwaltung eingepflegt werden und allfällige Veränderungen beim Einheitswert automatisch berücksichtigt werden.

Diese Änderungen sind ab der Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Jänner 2014 zu be­rücksichtigen.“

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In diesem Sinne eine sehr umfangreiche Abänderung, was den Abänderungsantrag betrifft.

Ich glaube, dass heute ein durchaus positiver Tag für die bäuerlichen Familienbetriebe ist, dass also die Zukunft für diese Betriebe, die Klein- und Mittelbetriebe, gesichert ist, weil sie Rechtssicherheit haben. Nochmals herzlichen Dank an Kollegen Gaßner und Kollegen Zehentner. Aber ich möchte nicht vergessen, mich auch bei meinem Mit­arbeiter, Kollegen Totschnig, und vor allem auch beim Generalsekretär August Astl zu bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Auer eingebrach­te Abänderungsantrag wurde mehr als in den Grundzügen erläutert, und er wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt. Er ist auch ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Amtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewer­tungsgesetz 1955, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Bodenschätzungsge­setz 1970, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteu-


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