Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 224

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dieser Zeit Staatssekretär im Finanzministerium, hat die Solifonds-Lösung erarbeitet und durchgesetzt. Der Solifonds ist weiter ein entscheidender Faktor für die Tabak­trafiken. Und der Beschluss, der heute vorliegt, sieht das für weitere drei Jahre vor. Das begrüße ich sehr, denn das kommt unseren Vorschlägen sehr entgegen.

Im Abänderungsantrag ist festgehalten, dass die gesamte Tabakindustrie ihre Beiträge zu leisten hat. Das ist wichtig und gerecht, dafür haben wir uns auch eingesetzt. Für uns gilt: der gleiche Abstand zur Tabakindustrie! Ich betone: Unabhängigkeit und der gleiche Abstand zu allen Teilen der Tabakindustrie sind uns wichtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Win­disch. – Bitte.

 


21.13.15

Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 ist nun nach über 20 Jahren eine Evaluierung des Einheitswertes möglich. Das Bewertungsgesetz ist auf neue Beine gestellt worden, sodass die Neufeststellung, die Hauptfeststellung mit 1. Jänner 2014 stattfinden kann.

Im Übrigen hat der VfGH nicht das Einheitswertsystem an und für sich kritisiert, son­dern nur die fehlende Evaluierung. Lediglich dessen Aktualität ist vermisst worden. Nun ändern wir es tatsächlich auf die aktuellen Ertragsverhältnisse für Grund und Boden in­nerhalb der Landwirtschaft mit all ihren Ausprägungsformen ab.

Es hat zuerst geheißen, der Einheitswert beträfe nur Klientelen. Das stimmt nicht! Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber jeder von Ihnen hat auch Kontakt mit beziehungs­weise ist betroffen vom Einheitswert, zwar nicht immer mit dem landwirtschaftlichen, aber mit dem Wert von Gebäuden, denn jeder von uns lebt in einer Wohnung oder in einem Haus, die oder das uns gehört oder wir gemietet haben, und wenn es uns ge­hört, zahlen wir Grundsteuer, abgeleitet vom Einheitswert und nicht vom Verkehrswert dieser Wohnungen oder dieser Häuser. Auch die Mieter zahlen über die Betriebskos­ten abgeleitet vom Einheitswert und nicht vom Verkehrswert Grundsteuer.

Im Übrigen: Jene, die stetig sagen, diese seien zu niedrig, die gehörten an den Ver­kehrswert angeglichen, muss man hundertmal schreiben lassen: Der Einheitswert ist ein Ertragswert, der den Reinertrag widerspiegelt und in Rentenform jährlich anfällt. Der Verkehrswert ist ein Einmalerlös, wenn man ein Objekt verkauft und vom Markt­preis abhängig ist. Die Bauern leben nun einmal in erster Linie nicht vom Verkauf ihrer Flächen, sondern von der Produktion, und deshalb ist es nur recht und billig, wenn man den Einheitswert heranzieht.

Das beste Beispiel als Vergleich ist das Sparbuch. Niemand würde denken, dass die KESt vom Kapital abzugspflichtig wäre, sondern jeder weiß, immer nur vom Ertrag, von den Zinsen. Das wäre ja sonst absurd.

Nun haben wir einen neuen Ansatz: Die Direktzahlungen der ersten Säule werden ein­gepflegt. Es kommt zu einer Datenvernetzung zwischen der AMA, dem Finanzministe­rium und der Sozialversicherung, um die bewirtschafteten Flächen zu erfassen. Das Ganze wird ressourcenschonend vonstattengehen, sehr sparsam, automatisiert, EDV-unterstützt.

Nur ganz kurz noch, um zu sagen, wie genau dieses System in Hinkunft sein wird: In einem Spezialbereich, im Gartenbau, einem kleinen Sektor, werden insgesamt zwölf verschiedene Kategorien geschaffen werden, Produktionsgrundlagen, verschiedenste Arten von Glashäusern, verschiedenste Arten von Folientunneln, Flächen auch von


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