Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 223

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Eine gute Lösung, für die es sich auch auszahlt, am Beginn des Tagesordnungspunk­tes noch kleine, holprige Reformen zu haben, bevor es zur Beschlussfassung kommt. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Eßl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.08.41

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren das Budgetbegleitgesetz, insgesamt 27 Gesetze – keine Angst, ich werde nicht auf jedes einzelne eingehen, aber ich werde doch auch ein paar Worte zum Bewertungsgesetz und zum Einkommensteuergesetz sagen. Wir haben ja die Hauptfeststellung für die landwirtschaftlichen Liegenschaften bereits beschlossen, nämlich dass es mit Jänner 2014 eine Hauptfeststellung geben soll. Jetzt geht es da­rum, die Ausgestaltung der Erhebungsgrundlagen festzulegen. Kollege Auer hat schon erwähnt, dass eben im Bewertungsgesetz jetzt auch die Ertragsfähigkeit des Bodens berücksichtigt wird, die einkommenswirksamen Direktzahlungen aus der ersten Säu­le – es sollen 33 Prozent zum Einheitswert dazukommen – und Viehzuschläge.

Ich muss natürlich sagen, dass es für mich doch schmerzlich ist. Der Kompromiss und die Einigung sind gut, und es ist wichtig, dass wir diesen Kompromiss haben. Schmerz­haft ist aber die Anhebung des Hektarhöchstsatzes auf 2 400 €. Das ist eine generelle Erhöhung der Einheitswerte. Aber es ist wichtig, dass man doch den Ertragswert nach wie vor heranziehen kann. Das ist für die bäuerlichen, die landwirtschaftlichen Betriebe lebenswichtig.

Im Einkommensteuergesetz gibt es jetzt mehrere Faktoren, die begrenzend sind, damit man die Pauschalierung in Anspruch nehmen kann. Ich gebe auch zu, dass die Rege­lung mit den 60 Hektar nicht unbedingt meinen Vorstellungen entspricht, denn bei ex­tensiv wirtschaftenden Betrieben kann es durchaus sein, dass man pro Hektar unter 100 € Umsatz hat. Da werden unter die Buchführungspflicht beziehungsweise die Teil­pauschalierung auch Betriebe fallen, die eigentlich keine relevanten Umsätze machen.

Im Großen und Ganzen ist es eine runde Geschichte. Wichtig ist, dass wir für die Zu­kunft wieder planbare gesetzliche Grundlagen für die bäuerlichen Betriebe haben. (Bei­fall bei der ÖVP.)

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgat­terer. – Bitte.

 


21.11.03

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Tabaksteuer- und Monopolgesetz ist zu sagen: Es geht darum, so wenig wie möglich geschmuggelte und so wenig wie möglich verunreinigte, nicht geprüfte Tabakware, also solche ohne Qualitätskontrolle, in Öster­reich zu haben. Dazu ist es unerlässlich, ja es ist notwendig, ein entsprechendes Netz von Tabaktrafiken im Bundesgebiet und das Tabakmonopol, das Einzelhandelsmono­pol zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo es dieses geordnete Vertriebssystem nicht gibt, zum Beispiel in Deutschland im Ruhrgebiet, sind 60 Prozent der konsumierten Tabakwaren geschmuggelt, ungeprüft und allzu oft verunreinigt. Aber auch die Tabaksteuer und die Umsatzsteuer fehlen.

Meine Damen und Herren! Die Plattform „Rettet die Trafik“ hat 2007 und 2008 recht­zeitig auf die Absicherung des Trafik-Netzes hingewiesen. Dr. Christoph Matznetter, zu


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