Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 226

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geht weiter. Die Gesamtsumme der Erhöhungen um 10 Prozent der Einheitswertsum­me wird noch dadurch erhöht, dass sich immer weniger Landwirte aktiv an diesem Steueraufkommen beteiligen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch noch einmal hinweisen – das habe ich heute schon gemacht – auf das Belastungspaket, das im Jahr 2012 beschlossen wurde. Die Streichung der Mine­ralölsteuerrückvergütung – 50 Millionen € – geht nur zu Lasten der Bauern.

Und: Erhöhung der Abgaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: weitere 10 Mil­lionen Belastung pro Jahr. Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge bis 2017: 85 Mil­lionen zusätzliche Belastung für die Landwirtschaft. Und die Immobilienertragsteuer, vulgo Umwidmungsabgabe, wird laut Minister 200 Millionen oder 250 Millionen € im Jahr ausmachen. Diese wird auch hauptsächlich die Landwirte betreffen.

Ein Punkt noch: Eine besondere Unverfrorenheit – darauf ist heute noch niemand ein­gegangen – ist die Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes. Es gibt eine Mindestbeitragsgrundlage: Ein Betrieb hat eine bestimmte Größe, wenn er diese über­schreitet, ist er erst bei der Sozialversicherung beitragspflichtig. Das Gesetz, das heute hier beschlossen werden soll, sieht vor, dass diese Kleinstbetriebe, wenn sie Sozialver­sicherungsbeiträge zahlen, durch die Neubewertung der Einheitswerte aber unter die Grenze fallen, wo sie Beiträge zahlen müssen, weiterhin Beiträge zu zahlen haben, hingegen jene Betriebe  (Abg. Jakob Auer: Sie haben keine Ahnung! – Weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) – Gehen Sie hier heraus und erklären Sie das! (Abg. Dona­bauer: Das stimmt nicht!) Dann werde ich es Ihnen vorlesen. Wenn Sie wollen, kann ich es Ihnen auch vorlesen. Ich zitiere:

„Der Eintritt in die Pflichtversicherung soll zukünftig nur dann erfolgen, wenn sich auch die tatsächlichen betrieblichen Grundlagen ändern. Die Pflichtversicherung soll aber auch beibehalten werden können, wenn bei unveränderter Bewirtschaftung nur durch eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte die Grenze unterschritten werden würde.“

Hingegen bleiben die anderen Betrieben, die aufgrund der Neubewertung unter die Grenze fallen, weiterhin in der Pflichtversicherung. – Das werden wir entschieden ab­lehnen! (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders erschreckend für mich ist, dass diese zusätzliche Belastung von den Land­wirtschaftskammern Österreichs mitverhandelt wurde. Die Landwirtschaftskammern haben die Aufgabe, die Bauern zu vertreten und im Interesse der Bauern zu verhan­deln und nicht einer Beitragserhöhung Vorschub zu leisten, nur damit die eigene Kam­merumlage erhöht wird. – Das lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei der FPÖ.)

Auf eine Sache möchte ich noch eingehen, und zwar aus aktuellem Anlass – leider ist die Finanzministerin nicht hier –, nämlich die Umwidmungsabgabe. Sie wissen ja, alle Grundstücke, die heute verkauft werden, unterliegen der Umwidmungsabgabe, vulgo Immobilienertragsteuer, wenn man so will. Jeder Grundstücksbesitzer hat diese beim Verkauf zu zahlen, jeder Immobilienbesitzer, auch jeder Landwirt. Es gibt eine einzige Ausnahme, und diese betrifft die Bodenschätze. Die Bodenschätze sind nicht berück­sichtigt in der Immobilienertragsteuer beziehungsweise in der Mehrwertsteuer für den Mehrwert beim Verkauf von Grundstücken.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Goldfunde haben, wenn Sie Erdölfunde haben, dann haben Sie meiner Ansicht nach einen absoluten Mehrwert. Bei Erdöl wird Ihnen das nicht viel helfen, denn bei Erdöl ist es so, dass es dem Staat gehört. Gold wird dem ge­hören, der es findet. Salz wird auch dem Bund gehören. Eine einzige Variante gibt es, mit der laut Professor Doralt Millionen zu machen sind: Schotter.

Wenn Sie ein Grundstück besitzen und auf diesem Grundstück Schotter haben, dann sind Sie von der Wertzuwachsbesteuerung nicht betroffen. Und die Finanzministerin


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