Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 236

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Der vorliegende Entwurf soll daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begrün­dung jener Vorbelastungen schaffen, die durch die Investitionen bis 2018 und die damit entstehenden Annuitäten bis zum Jahr 2067 entstehen.

Warum nur bis 2018? – Das Jahr 2018 resultiert daraus, dass der Rahmenplan nur für sechs Jahre fixiert und beschlossen wird. Das heißt, es ist schwierig, über 2018 hinaus etwas festzulegen, was gar nicht feststeht. Das ist das Problem, das hier vom Kollegen Rossmann aufgezeigt wurde. Im Jahr 2014 wird der Rahmenplan bis 2019 und 2015 bis 2020 beschlossen.

Klar ist jedoch auch: Aufgrund dieses Gesetzes ist ein neues Gesetz zum Thema Vor­belastung im Jahr 2019 notwendig – wir regeln das jetzt nur bis 2018.

Es ist klar erkennbar, dass der Zusammenhang zwischen Rahmenplan und Finanzie­rung eindeutig auf die dritte Ebene gehoben wird, es erfolgt eine transparente Darstel­lung.

Ich glaube, das BMVIT ist das erste Ministerium, das das neue Haushaltsrecht in die­ser Form umsetzt. Ich denke, das ist ein richtiger Weg, weil damit in verantwortungs­voller Art und Weise auch dem Steuerzahler gezeigt wird, was mit seinem Geld ge­schieht, in welchem Zeitraum es wo in die Infrastruktur investiert wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57

21.57.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1978 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.58.1626. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neuge­bauer, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2104/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Schließlich gelangen wir zum 26. Punkt der Ta­gesordnung.

Es liegen keine Wortmeldungen dazu vor.

Ich weise damit den Antrag 2104/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.58.52Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2111/A(E) bis 2115/A eingebracht wurden.

 


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