Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 23

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Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich werde Ihnen jetzt eine sehr umfangreiche Redeordnung als Vorschlag vorlegen, ich darf Sie daher um Aufmerksamkeit ersuchen.

Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde sowohl für den heutigen Tag als auch für die Budgetberatungen am Donnerstag und am Freitag jeweils eine Tages­blockredezeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart.

Entsprechend dem provisorischen Schlüssel auf Vorschlag von vier Fraktionen für die Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für 9 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 131, FPÖ 113, Grüne 95, BZÖ 86 sowie STRONACH 68 Minuten. Weiters schlage ich vor, die Redezeit des Abgeord­neten ohne Klubzugehörigkeit pro Themenbereich auf jeweils 10 Minuten zu beschrän­ken.

Für den heutigen Sitzungstag wurde für die Dauer der Fernsehübertragung auf ORF 2 bis 11.50 Uhr folgende Redeordnung vereinbart: eine Runde mit je 10 Minuten – Reihenfolge: FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP, BZÖ, STRONACH –, dann zwei Runden mit je 6 Minuten, der Aufruf der Redner und Rednerinnen erfolgt nach Fraktionsstärke. Nach der ersten Fraktionsrunde meldet sich der Herr Bundeskanzler und nach der zweiten Fraktionsrunde die Frau Bundesministerin für Finanzen mit je 12 Minuten zu Wort.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehzeit auf ORF 2 aufgerufen.

Die Debatte wird nach dem Ende der dritten Runde nach dem Prinzip contra/pro fort­gesetzt.

Im Sinne der in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangs­weise werden die Beratungen zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanz­rahmengesetz 2013 bis 2016 geändert wird, und zum Bundesfinanzgesetz 2013 samt Anlagen folgendermaßen gegliedert:

Heute:

Rubrik 0 und 1:

Untergliederungen 01 bis 06 und 10,

anschließend die Untergliederungen 13, 12, 11 und 14;

am Donnerstag:

Rubrik 2:

Untergliederungen 20 bis 22,

anschließend Untergliederung 24;

danach Rubrik 3:

Untergliederungen 30 und 31;

am Freitag:

Rubrik 4:

Untergliederungen 34 und 41,

anschließend die Untergliederungen 25, 33 und 40, danach 42 und 43;

 


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