Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 79

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Ich wollte in Wirklichkeit durchaus auch etwas Positives sagen. Ich spreche über Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Volksanwaltschaft. Da gibt es positive Entwicklungen, das muss man auch anerkennen.

Erstens einmal gibt es beim Verfassungsgerichtshof eine an sich durchaus akzeptable Verfahrensdauer von im Schnitt acht Monaten. Das ist auch im internationalen Vergleich sehr gut. Der Verwaltungsgerichtshof hinkt hier weit hintennach und hat im Schnitt eine Verfahrensdauer von 23 Monaten, aber trotzdem scheint auch dort eine Beruhigung einzutreten, weil jetzt die Asylverfahren beim Asylgerichtshof landen, der wiederum sehr gut agiert. Hier gibt es also durchaus positive Entwicklungen.

Hervorkehren möchte ich auch, dass es gerade im Verfassungsausschuss, wo diese Themen behandelt werden, ein sehr konstruktives Arbeitsklima gibt, daher dort wirklich etwas weitergeht und wir auch unsere Ideen einbringen können. Da ist zum Beispiel ein wesentlicher Punkt, den wir immer wieder gefordert haben, die meritorische Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof; das heißt, dass er in der Sache selbst entscheiden und nicht nur zurückverweisen kann. Das wird jetzt umgesetzt – eine alte Forderung der FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben weiters in die Diskussion eingebracht, dass es eine Möglichkeit gibt, bei Gerichtsverfahren eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu richten, wenn man der Meinung ist, dass ein verfassungswidriges Gesetz angewendet wird. Auch das wird jetzt umgesetzt – auch das eine Forderung der FPÖ und ebenfalls sehr erfreulich, dass das möglich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein dritter Punkt, den wir in die Diskussion eingebracht haben und von dem ich auch sehr hoffe, dass er noch umgesetzt wird, ist die Möglichkeit, Staatsverträge zu prüfen, bevor sie vom Parlament beschlossen beziehungsweise vom Bundespräsidenten ratifiziert werden. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, wenn wir uns jetzt etwa die Diskussion ESM/Fiskalpakt anschauen, wo es in Österreich erst danach die Mög­lichkeit gibt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, der dann möglicherweise feststellt, dass hier eine Verfassungswidrigkeit vorliegt. Was machen wir dann? – Dann haben wir einen ratifizierten Staatsvertrag, sind nach außen hin gebunden, und innerstaatlich dürfen wir ihn nicht anwenden! Das ist eine völlig absurde Situation – daher dieser Antrag von uns und daher auch die Hoffnung, dass hier auch die anderen Parteien mitgehen.

Letztendlich: Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft ist auch eindeutig ein Erfolgs­modell; man sieht das daran, wie sie in der Bevölkerung angenommen wird. Wir haben die neue Erweiterung der Volksanwaltschaft, nämlich dass sie jetzt auch freiheits­entziehende Maßnahmen in Österreich prüfen kann, mitgetragen. Wir finden es sehr sinnvoll, dass das dort angesiedelt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir allerdings nicht verstehen können, ist, warum es nicht möglich ist, die Prüf­zuständigkeit der Volksanwaltschaft zu erweitern, und zwar im gleichen Ausmaß, wie das beim Rechnungshof der Fall ist. Da geht es um die ausgegliederten Betriebe. Es sind in den letzten 20 Jahren etwa hundert Ausgliederungen durchgeführt worden, und zwar sehr wesentliche, wo es wirklich um große Bereiche der Verwaltung und der Wirtschaft geht, und hier gibt es keine Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft. Das ist eine Lücke, auf die auch die Volksanwaltschaft seit fast 20 Jahren hinweist. Immer wieder gibt es hier zustimmende Bekundungen, auch von einzelnen Mitgliedern der Regierungsparteien, aber es wird nicht umgesetzt.

Daher stelle ich, um hier wieder wachzurütteln, den entsprechenden Antrag, sozusagen im 20. Jahr der Kritik. Ich bringe also folgenden Antrag ein:

 


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