Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 166

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Wenn man schaut, was die Maßnahme dazu ist, nämlich dass der Entwicklungs­politische Jour Fixe weitergeführt wird, dann, muss ich sagen, bin ich auch unein­geschränkt dafür. Ich halte das für eine wichtige und gute Einrichtung. Ich glaube nur, dass wir alleine mit dem Durchführen des Entwicklungspolitischen Jour Fixe noch lange nicht die entwicklungspolitische Kohärenz – sprich das Zusammenspielen aller Politiken, aller Politikbereiche für eine ganzheitliche, gute und wirksame Entwicklungs­politik – erreichen werden.

Ich glaube, ich kann sagen, dass niemand heute weiß, wer in einem Jahr bei der Budgetdebatte hier sitzen wird, denn wir haben in der Zwischenzeit Wahlen. Ich meine, dass wir uns auch durchaus als Parlament dahin gehend einbringen könnten und sollten, Wirkungsziele und vor allem die konkreten Maßnahmen, die dann dazu führen, die wirklich wirken und Zähne haben, zu definieren, und dass wir auch den Mut haben sollten, zu zeigen, dass wir uns hohe Ziele setzen, die wir dann eventuell auch nicht erreichen. Aber ich glaube, das ist die Idee dieser wichtigen Maßnahme, dieses wich­tigen Instruments der Wirkungsziele.

Ich lade alle dazu ein, an diesem Instrument und seiner Weiterentwicklung zu arbeiten. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bayr, Glaser, Schwentner, Kaufmann-Bruckberger und KollegInnen

eingebracht im Zuge der Debatte zur „Untergliederung 12 – Äußeres“ zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.)

betreffend Anhebung der budgetären Mittel für Entwicklungszusammenarbeit

Begründung

Österreich hat sich international das Ziel gesetzt, die für die Entwicklungszusam­men­arbeit (EZA) zur Verfügung stehenden Mittel anzuheben. Diese Mittel sollen zur Er­reichung der Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zur weltweiten Bekämp­fung von Armut, Hunger und Krankheit beitragen.

Mit dem Bundesvoranschlag 2013 und den Änderungen zum Bundesfinanzrahmen­gesetz 2013-2016 werden die Mittel für die bilaterale EZA in einem ersten Schritt für das Jahr 2013 auf dem Niveau des Jahres 2012 stabilisiert und sollen nach Möglichkeit angehoben werden. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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