Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 231

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Herr Minister, Sie wissen, wovon ich spreche. Also hier haben Sie in uns einen abso­luten Partner. Wir müssen für die behinderten Menschen mehr tun in diesem Land, wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen, und dann bin ich auch davon überzeugt, dass es in dieser Richtung gut geht, weil Geld vorhanden ist – setzen wir es richtig ein! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz, Kaufmann-Bruckberger und Kollegen betreffend jährliche Förderung des Behindertensports durch die Österreichischen Lotterien

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­vor­anschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anla­gen – UG 14 Sport

Im Jahr 2003 wurde im Rahmen einer Novellierung des Bundes-Sportförderungs­ge­setzes erstmals die gesetzliche Basis für die Förderung des Behindertensportes in Österreich geschaffen. Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 stellt die nachhaltige Finanzierung des Behindertensports in Österreich im Wege der Besonderen Bundes-Sportförderung sicher.

Mit dieser finanziellen Sicherstellung wurde somit die Basis für die Integration und Anerkennung des Behindertensportes in die österreichische Sportszene geschaffen und einem weiteren Punkt des Regierungsprogrammes der damaligen Österreichi­schen Bundesregierung für die XXIV. Gesetzgebungsperiode entsprochen.

Aus dem Erlös einer von den Österreichischen Lotterien für den Behindertensport durchgeführten Rubbellosaktion hat das Bundesministerium für Finanzen zusätzlich insgesamt 2,180.000,- Euro zur Förderung des Behindertensports zur Verfügung gestellt. Zur Verwaltung dieses Vermögens wurde der Fonds zur Förderung des Behin­dertensports eingerichtet.

Mit dem Erlös dieser Aktion werden spezifische Projekte des Behindertensports geför­dert und die Mittel werden entsprechend den Förderungsrichtlinien des Fonds aus­schließlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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