Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Das Pflegegeld wurde 1993 in Österreich eingeführt und seit dieser Zeit erst drei Mal valorisiert. Der reale Verlust beträgt daher seit der Einführung rund 25 Prozent.
Um dem Zweck des Pflegegeldes weiterhin entsprechen zu können, ist zumindest eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation notwendig.
Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation beinhaltet. Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“
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Entschließungsantrag
§ 55 GOG-NR
des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter
betreffend Bereitstellung von Mitteln für eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für Behinderte
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 21 – Soziales, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 15. November 2012
Behinderte Menschen haben in den vergangenen Jahren viele Rückschläge hinnehmen müssen, gespart wird am Rücken der Ärmsten der Armen. Das Budgetbegleitgesetz 2011 hat starke Einschnitte gebracht wie z. B. die Streichung der Möglichkeit zur Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe und der erschwerte Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2. Rund 20.000 behinderte Menschen bekommen am zweiten Arbeitsmarkt keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld und sind damit auch nicht sozialversichert.
Folgende Freibeträge können von behinderten Menschen in Anspruch genommen werden, je nachdem, ob sie Pflegegeldbezieher sind oder nicht:
Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25 % und mehr, pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung, Freibetrag für eigenes Kraftfahrzeug bei Gehbehinderung, Freibetrag für Taxikosten (wenn kein eigenes Kraftfahrzeug vorhanden) bei Gehbehinderung und Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung.
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