Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 280

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Für behinderte Kinder können noch spezielle Freibeträge dazukommen, je nachdem, ob für diese die erhöhte Kinderbeihilfe und/oder Pflegegeld bezogen wird.

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für Behinderte. Im Budget ist für diese Maßnahme Sorge zu treffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge an die Inflation beinhaltet. Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

betreffend Bereitstellung von Mitteln für einen Zuschuss in der Höhe der Mehr­wertsteuer bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch behinderte Personen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Bud­get­ausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 21 – Soziales, in der 181. Sit­zung des Nationalrates, XXIV.GP, am 15. November 2012

Um die Mobilität und somit das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen zu unterstützen, soll statt der in der Vergangenheit gewährten Rückvergütung der Norm­verbrauchsabgabe ein Zuschuss in der Höhe der Mehrwertsteuer bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch behinderte Personen unter bestimmten Kriterien erfolgen.

Die Abgeltung soll bis zu einem Kaufpreis von 40.000 Euro zuzüglich der Kosten für die durch die Behinderung notwendige Zusatzausstattung möglich sein. Bei Total­schaden oder irrreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Verschul­den kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Ansonsten ist ein neuerlicher Antrag erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesbehindertengesetzes zuzuleiten, die sicherstellt, dass beim Kauf von Kraftfahrzeugen durch behinderte Menschen, die im Behindertenpass die Zusatz-


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