Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 281

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ein­tragung „Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ vermerkt ha­ben, ein Zuschuss in der Höhe der Mehrwertsteuer bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 40.000 Euro zuzüglich die Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten stattfindet. Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

betreffend Bereitstellung von Mitteln für den ungekürzten Mobilitätszuschuss

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 21 – Soziales, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 15. November 2012

Behinderte Menschen haben in den vergangenen Jahren viele Rückschläge hinneh­men müssen, gespart wird am Rücken der Ärmsten der Armen. Das Budgetbegleit­gesetz 2011 hat starke Einschnitte gebracht wie z. B. die Streichung der Möglichkeit zur Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe und der erschwerte Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2.

Auch der Mobilitätszuschuss wurde im Jahr 2011 durch einen Erlass des zuständigen Ministeriums um 200 Euro gekürzt und beträgt damit nur noch 580 Euro.

Der Mobilitätszuschuss soll der Abdeckung des behinderungsbedingten Mehrauf­wan­des im Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Ver­kehrsmittel dienen. Voraussetzungen für den Mobilitätszuschuss sind die Unzumut­barkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich), es darf kein ausschließlicher Pensionsbezug gegeben sein und es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit bestehen.

Um die Mobilität und somit das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen zu unterstützen, soll der Mobilitätszuschuss wieder in der ursprünglichen Höhe von 780 Euro ausgezahlt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Kürzung des Mobilitätszuschusses zu revidieren. Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


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