Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMUs) sowie eine Totalreform der lohnsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.
Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung wesentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozialversicherungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleichbehandlung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversicherungen geebnet. In Kombination mit den im Rahmen der Staats- und Verwaltungsreform möglichen Ersparnissen wird insoweit die Basis geschaffen, die gegenüber dem Modell der Bundesregierung entstehenden Abgabenausfälle zu finanzieren.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den mittelfristig – spätestens jedoch vor den nächsten Nationalratswahlen – das BZÖ-Fair-Tax-Steuermodell mit den folgenden Eckpunkten umgesetzt wird:
Für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.793,09 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung ersetzt.
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.793,10 Euro ist eine „Fair Tax“-Einheitsabgabe statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die „Fair Tax“ in der einheitlichen Höhe von 39 Prozent abzuziehen sind.
Der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf 9.000 Euro/Jahr und Kind erhöht.
Im Bereich der Unternehmen erfolgt eine rechtsformneutrale Besteuerung, indem allen Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen.
Die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst.
Zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen werden weitere Maßnahmen gesetzt wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMUs, Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen.
Es erfolgt eine Totalreform der lohnsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.
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