Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 624

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Durch Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines einheitliches Sozialversicherungssystems erfolgt eine dringend erforderliche Verein­fachung im Bereich der Verwaltung.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsrechtliche Deckelung der Steuer- und Abgabenquote

eingebracht im Zuge der 181. Sitzung des Nationalrates am 16. November 2012 zu TOP 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.):  Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.)

UG 16

Die Österreicherinnen und Österreicher gehören mit einer Steuerquote von über 43,1 Prozent bereits jetzt zu jenen Bürgern in Europa, die mit am meisten von ihrem erarbeiteten Einkommen in Form von Steuern und Abgaben an den Staat abliefern müssen. Mittelfristiges Ziel muss sein, die Steuer- und Abgabenquote unter 40 Prozent zu senken.

Eine nachhaltige und dauerhafte Lösung der Schuldenkrise und die Ziele der Schul­denbremse erreicht man nur durch einen umfassenden und tiefgreifenden Reform­prozess, der alle Bereiche in Politik, Staat und Verwaltung umfassen muss und nicht durch Steuererhöhungen und neue Steuern, die in ihrer aktuell oberflächlich und un­seriös diskutierten Form unter dem Begriff „Reichensteuern“ maximal einige hundert Millionen Euro erlösen und in Wahrheit nur den Auftakt zu einer neuen Belastungswelle für den Mittelstand und der Leistungsträger dieses Landes darstellen. Zahlreiche Experten warnen davor, dass man mit Steuererhöhungen und der Einführung von neuen Steuern die sich immer schneller drehende Schuldenspirale nicht stoppen wird, sondern vielmehr deren Beschleunigung bewirkt: Steuererhöhungen und neue Steuern führen nur zu noch weiter sinkender Kaufkraft, einem zurück gehenden Konsum, weniger Wachstum und einer dadurch fortgesetzten Abschwächung der Konjunktur mit dem Effekt von weniger statt mehr Steueraufkommen und folglich am Ende einer Verstärkung der Schuldenproblematik durch eine sich fortsetzende Erhöhung der Staatsschulden. Neue Steuern führen in Wahrheit nur zu neuen Schulden!

Die Erfahrungen der Vergangenheit lehren uns, dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist tatsächliche Reformen - ohne entsprechenden Druck - umzusetzen. So wird auch lieber die Steuerschraube angezogen, statt endlich mit einer umfassenden Reform zu beginnen. Eine verfassungsrechtlich verankerte Deckelung einer höchst zuläs­sigen Steuer- und Abgabenquote von maximal 42 Prozent, spätestens ab Gültigkeit des in der Schuldenbremse festgelegten maximalen Defizits von 0,35 Prozent des BIP im Jahr 2016 würde das verhindern.

Nur mit dieser Maßnahme ist der angepeilte umfassende und tiefgreifende Reformprozess auch sichergestellt und damit auch das tatsächliche Erreichen der Ziele der Schuldenbremse sowie der Abbau der Staatsverschuldung auf 60 Prozent des BIP gewährleistet. Überdies wird mit der Deckelung der Steuer- und Abgabenquote die


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