Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auf den internationalen Märkten erhöht und gestärkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf eines Verfassungsgesetzes vorzulegen, der eine höchstzulässige Steuer- und Abgabenquote von 42 Prozent festschreibt. Desweiteren wird die Bundesministerin aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über die Umsetzung der Zielerreichung dieser Deckelung vorzulegen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung des Haushaltsrechts für Länder und Gemeinden
eingebracht im Zuge der 181. Sitzung des Nationalrates am 16. November 2012 zu TOP 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.)
UG 44
Mit der Reform des Haushaltsrechts auf Bundesebene ist ein großer Schritt gelungen ein modernes Haushaltsrecht zu schaffen, das den einzelnen Ressorts mehr Flexibilität in der Disposition der Mittel ermöglicht. Ein Blick auf die Budgets der Länder und Gemeinden zeigt ein deutlich anderes Bild. Durch die unterschiedlichen Haushaltsrechte der Länder sind deren Budgets nicht untereinander vergleichbar und es ist praktisch unmöglich die tatsächliche wirtschaftliche Lage abzuschätzen. Gleiches gilt für die Haushaltsrechte der Gemeinden.
Diese unbefriedigende Situation führt dazu, dass die Bundesministerin für Finanzen keinen optimalen Überblick über die anderen Haushalte bekommt und so Planung für den Gesamtstaat unnötig erschwert werden.
Mittlerweile ist die Problematik auch schon bei den Finanzlandesreferenten angekommen. So hat der Landesrat Wolfgang Sobotka an 3. Oktober 2012 im Zuge in dem die Einsetzung einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe gefordert wird. Arbeitsschwerpunkte sollen neben der Vereinheitlichung der Haushaltsvorschriften die Darstellung der tatsächlichen Vermögenslage auch die Haftungen und die ausgegliederten Gesellschaften sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
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