Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 626

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„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, im Zuge der Verhandlungen über den Finanzausgleich ein bundeseinheitliches Haushaltsrecht für Länder und Gemeinden durchzusetzen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


18.21.39

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minis­ter! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Heute habe ich vielfach gehört, dass wir die Budgets in Ordnung bringen müssen. Wir wissen alle, dass die Finanz­krise und die Wirtschaftskrise 2009 an unseren Budgets nicht spurlos vorüber­gegangen sind und sie auch entsprechend belastet haben.

Heute wurde aber gerade von den Oppositionsparteien fast bei jedem Kapitel moniert, dass verschiedene Ressorts entsprechende Ausgabenkürzungen hinnehmen müssen. Wie soll das aber funktionieren, wenn wir auf der einen Seite ein ausgeglichenes Budget zustande bringen sollen, wie es nach den Maastricht-Kriterien notwendig ist, jedoch auf der anderen Seite die Ausgaben nicht kürzen dürfen? – Das wäre dann eigentlich nur mehr über die Einnahmenseite möglich. Gerade mein Vorredner hat auch gesagt, wie notwendig es ist, dass die Abgabenquote nicht weiter erhöht wird, die mit 43,1 Prozent im internationalen Vergleich ja schon sehr hoch ist.

Noch ein Wort zum Kollegen Krainer: Er bringt immer wieder die Verteilungsdebatte aufs Tapet, immer wieder fordert er diese Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer ein. Alle Vermögenszuwächse sind in Österreich bereits besteuert – das haben wir immer wieder gesagt –, zumindest mit 25 Prozent, aber beispielsweise bei den Immobilien­einkünften haben wir eine Besteuerung von bis zu 50 Prozent. Wir wissen, dass wir in Österreich eine der höchsten Sozial- und Transferleistungsquoten mit derzeit 30,2 Prozent haben und insgesamt über 90 Milliarden € für Sozial- und Transferleis­tungen ausgeben. Das sollte auch einmal gesagt werden. Von der Umverteilung her wird wirklich alles getan, wir sind dabei auch im europäischen Spitzenfeld. Zusätzlich sollte noch einmal festgestellt werden, dass in Österreich 10 Prozent der Steuerzahler 50 Prozent der Ertragssteuern und 20 Prozent 85 Prozent der Ertragssteuern zahlen. Ich glaube, damit wird ausreichend umverteilt.

Wir sollten uns bemühen, über die Ausgabenseite entsprechenden Raum für unsere Budgets zu schaffen. Das gelingt auch, weil entsprechende Maßnahmen seitens der ÖVP-Finanzminister zuvor und der jetzigen ÖVP-Finanzministerin auch im Vorfeld durch strenge Budgetdisziplin, durch Strukturreformen, aber auch durch Offensiv­maßnahmen in der Vergangenheit geschaffen wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

So ist es nach 2011 auch 2013 wieder möglich, ein Budget vorzulegen, das zumindest vom Defizit her die Maastricht-Kriterien erfüllt.

Meine Damen und Herren, abschließend habe ich noch einen Abänderungsantrag einzubringen, den das neue Haushaltsrecht fordert:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2013 samt Anlagen (1910 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 1999 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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