„1. In der Anlage III des eingangs bezeichneten Gesetzentwurfes ist im Detailbudget 58.01.91 Finanzierungen, Währungstauschverträge, Wertpapiergebarung folgender Betrag wie folgt zu ändern:
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abzuändern |
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Detailbudget |
Mittelverwendungs-/Aufbringungsgruppe |
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von |
um |
auf |
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Millionen Euro |
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58.01.91 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden |
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38.729,197 |
-6,936 |
38.722,261 |
2. Die Betragsänderung der Z 1 ist in der Anlage III des eingangs bezeichneten Gesetzentwurfes auch bei den Beträgen hinsichtlich ,Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit‘ sowie hinsichtlich ,Bundesfinanzierung‘ entsprechend zu berücksichtigen.“
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Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das sollen wir jetzt glauben! – Abg. Steindl – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Stimmt alles! – Abg. Bucher: Lass dich nicht irritieren!)
18.25
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2013 samt Anlagen (1910 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 1999 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. In der Anlage III des eingangs bezeichneten Gesetzentwurfes ist im Detailbudget 58.01.91 Finanzierungen, Währungstauschverträge, Wertpapiergebarung folgender Betrag wie folgt zu ändern:
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abzuändern |
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Detailbudget |
Mittelverwendungs-/Aufbringungsgruppe |
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von |
um |
auf |
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Millionen Euro |
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58.01.91 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden |
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38.729,197 |
-6,936 |
38.722,261 |
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