Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 651

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Grund der bevorstehenden zahlreichen Pensionierungen ausreichend finanzielle Mittel für eine schnelle Aufnahme von Exekutivbediensteten und zur sofortigen Aufstockung der Planstellen im Exekutivdienst zur Verfügung zu stellen.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht fünf vor zwölf, sondern es ist knapper vor zwölf! Ich denke, wenn wir hier nicht rasch einschneidende Maßnahmen ergreifen, um einerseits die öffentliche Sicherheit sicherzustellen, aber auch einen drohenden Personalengpass bei der Exekutive hintanzuhalten, dann haben wir wirklich ein großes Problem, die Sicherheit in unserem Lande weiter aufrechtzuerhalten.

Wer es in erster Linie schon spürt, das ist unsere Bevölkerung, aber das sind auch unsere Exekutivbediensteten, die trotz dieser schlechten Rahmenbedingungen, der bereits jetzt vorherrschenden Personalnot, der bereits jetzt vorliegenden Ausrüstungs­mängel, der heruntergekommenen Dienststellen und obwohl sie bei der Bundesre­gierung kaum Unterstützung finden einen hervorragenden Dienst leisten.

Ihnen sollten wir diese wichtige, zukunftsorientierte Maßnahme nicht verwehren, und ich darf Sie daher einladen, diesen Antrag zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Maßnahme zur Reaktion auf die Pensionierungen im Exekutivdienst

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilli­gung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 23 – Pensionen, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2012

Im Bundesdienst (Öffentlicher Dienst) wurden in den letzten Jahren einschneidende Maßnahmen zur Personalreduktion gesetzt.

Diese Maßnahmen erfolgten aber überwiegend nicht durch Lösung der Dienstver­hältnisse (z.B. Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Dienstvertrages), sondern nahezu ausschließlich über den Weg, jene freigewordenen Planstellen durch den natürlichen personellen Abgang infolge Pensionierung nicht mehr nach zu beset­zen.

Dies bewirkte zwei wesentliche Umstände:

Das Durchschnittsalter im Öffentlichen Dienst stieg kontinuierlich an (von 40, 5 Jahre im Jahr 1995 auf 44 Jahre im Jahr 2008), wobei mittlerweile die Altersgruppe der „43 bis 47-jährigen“ die größte Gruppe der öffentlich Bediensteten darstellt.

 


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