Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 64

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lung ist. Aber gerade im urbanen Raum sind wir mit einer Vielfalt von Familienstruk­turen konfrontiert. Und da war es unser zentrales Anliegen, konsequenter, als es bisher in der Obsorgeregelung der Fall war, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt der Gestaltung zu stellen. Es geht uns vor allem um das Kind und sein Wohl.

Das erste Mal haben wir auch Kriterien in diesem Gesetz definiert, die das Wohl der Kinder rechtlich fassbar machen und gleichermaßen sowohl für Familiengerichte als auch für Eltern und alle anderen in diesem Zusammenhang Betroffenen als Orientie­rungshilfe und Leitlinie gelten werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

An der Reform des Familienrechtes wurde, weil es eine sehr komplexe Aufgabenstel­lung ist, seit 2009 gearbeitet. Es handelt sich dabei nicht nur um eine schwierige Mate­rie, sondern es ist damit auch ein hohes Maß an Verantwortung für uns als Gesetz­geber verbunden, da es um einen der sensibelsten Lebensbereiche der Menschen geht, nämlich um das Beziehungsleben zwischen Eltern, aber vor allem zwischen den Eltern und Kindern.

Es wurde daher nicht nur eine umfangreiche Begutachtung des Regierungsentwurfes durchgeführt. Es kamen mehr als 100 Stellungnahmen, die wesentliche Anpassungen des Entwurfes bewirkten. Uns Parlamentariern war es ein Anliegen, die Regierungsvor­lage auch noch einem Experten-Hearing zu unterziehen. Es war erfreulich, festzustel­len, dass die Experten generell das Gesetz und die Vorlage durchaus positiv bewertet haben. Natürlich gibt es bei einer so großen und schwierigen Gesetzesmaterie auch immer wieder einzelne Kritik und Meinungen, die abweichend sind, aber generell ha­ben wir uns durch die Meinung der Experten bestätigt gesehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Dank aussprechen, einen Dank an alle Fraktionen, insbesondere an den Regierungspartner vertreten durch Frau Heinisch-Ho­sek, die auch beim Hearing anwesend war, was ich als sehr wertschätzend empfunden habe. Der Dank gilt der konstruktiven Arbeit an dieser Gesetzgebung. Ich möchte die Opposition in den Dank mit einbinden. Vor allem möchte ich aber auch den Beamten des Justizministeriums, die Entscheidendes geleistet haben, und ebenso den Exper­ten, die uns begleitet und uns ihr wertvolles Wissen zur Verfügung gestellt haben, herz­lich danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Opposition gelingt es naturgemäß, bei einer grundsätzlichen Anerkennung dieses großen Wurfs, wie ich es gerne noch einmal bezeichne, dann doch wieder einige Haare in der Suppe zu finden. Das ist auch das Rollenverständnis der Opposition, das ist legitim, aber ich freue mich, dass die grundsätzliche Anerkennung vorhanden ist. Ich hoffe, dass das auch bei den Folgerednern der Opposition sichtbar wird.

Meine Kollegen werden in der Folge auf die Details eingehen. Ich möchte allerdings noch einmal die zentralen Ziele betonen; Kollege Fichtenbauer hat es schon zum Teil getan. Wir wollen schnellere Entscheidungen der Familiengerichte herbeiführen, damit der Schwebezustand, der für die Kinder das Unangenehmste ist, möglichst kurz gehal­ten wird. Wir wollen eine Kontinuität der Kinderobsorge gewährleisten, das heißt im Regelfall die gemeinsame Obsorge auch bei Trennungen sicherstellen, allerdings ohne Automatik, sondern bei Prüfung des Einzelfalles, was sinnvoller ist als die deutsche Lö­sung, und wir wollen auch, dass die Menschenrechte gewahrt werden und dass künftig auch nicht verheiratete Väter den Müttern beziehungsweise verheirateten Vätern gleichgestellt werden und, Kollege Fichtenbauer, selbstverständlich auch die Obsorge beantragen können.

Ich glaube, das ist ein wirklich guter Tag, ein guter Tag für das Parlament, ein guter Tag für die Familien, ein guter Tag für die Kinder, und ich hoffe, es wird breite Unter­stützung dafür geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.57

 


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