Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 111

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Das heißt, es ist schon eine Verbesserung gegenüber dem ersten Vorschlag, aber trotzdem bleibt jetzt nach wie vor: Wir haben den erhöhten Verwaltungsaufwand, denn es gibt jetzt – das muss man noch dazu erklären – keine Selbstberechnung dieser Ge­bühr mehr, sondern das muss sich jetzt ein Beamter anschauen. Ich habe also einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Ich habe eine Verunsicherung, denn nach wie vor wird bei Schenkungen unter Fremden dieser Verkehrswert herangezogen, den, wie gesagt, keiner so genau weiß, den man bescheinigen muss, wobei unklar ist, was dabei he­rauskommt. Es gibt bei den Schenkungen unter Fremden weiterhin eine Erhöhung der Gebühr um 300 bis 1 000 Prozent. Das ist nach wie vor der Fall, das ist Realität.

Jetzt noch ganz kurz zur Selbstberechnung, um das zu erklären: Bisher war es mög­lich, dass die Gerichtsgebühr im Zusammenhang mit der Steuererklärung für die Grund­erwerbsteuer von Vertragserrichtern, Rechtsanwälten und Notaren, selbst berechnet wurde. Die haben dann das Geld von den Parteien eingehoben und an das Finanzamt abgeführt.

Das heißt, das Gericht hatte damit überhaupt keinen Aufwand, konnte das allenfalls im Nachhinein einmal stichprobenartig kontrollieren, aber die Haftung liegt ohnehin beim Vertragserrichter, dass er das ordentlich macht. Das bedeutet eine tatsächliche Ver­waltungsvereinfachung.

Das hat man jetzt abgeschafft. Man hat ein wirklich funktionierendes System, das dem Staat massiv Geld spart, abgeschafft. Auf der anderen Seite habe ich aber die Er­höhung der Gebühr für gewisse Teile der Bevölkerung um 300 bis 1 000 Prozent. Das ist das Ergebnis.

Ich frage mich, ob das jetzt tatsächlich nur ein Fehler war, ob man sich geirrt hat, ob man einfach nicht kreativ genug war, eine bessere Lösung zu finden, oder wollte man einen Gefallen tun und die Vermögenssteuer durch die Hintertür einführen, denn es trifft ja Vermögende. Jeder, der eine Liegenschaft hat, den trifft es. Es trifft aber im We­sentlichen auch wieder den Mittelstand oder Leute, die sich das erspart haben, denn der, der spekuliert  (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Nein, es trifft nicht alle, Herbert Scheibner, und zwar trifft es deswegen nicht alle, weil derjenige, der das in ei­ner Kapitalgesellschaft drinnen hat, der überträgt Geschäftsanteile und hat daher keine Eintragungsgebühr im Grundbuch. (Abg. Scheibner: Den Kleinen trifft es!) – Genau, den Kleinen trifft es, richtig, danke.

Die Kleinen trifft es, aber die, die es sich regeln können, die eben das Vermögen, das Liegenschaftsvermögen in einer Kapitalgesellschaft haben, die übertragen die Ge­schäftsanteile dieser Kapitalgesellschaft. Die haben keine Eintragungsgebühr. Das heißt, die ersparen sich das, was nur den Kleinen trifft. Insofern ergibt sich eine völlig falsche Lenkungswirkung, und daher lehnen wir dieses Gesetz rundheraus ab. (Beifall bei der FPÖ.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.45.10

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist kein Schildbürgerstreich, Herr Kollege Stefan, sondern es ist ein gut gelungenes Gesetz, mit dem die Grundbuchseintra­gungsgebühr neu geregelt wird. Es trägt dieses Gesetz damit auch dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes Rechnung, der eine Neuregelung verlangt hat; und zwar deswegen Rechnung, weil grundsätzlich der Verkehrswert zur Berechnung der Grund­buchseintragungsgebühr herangezogen wird.

 


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