Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 112

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Es ist diese Neuregelung aber durchaus auch eine praktikable, Herr Kollege Stefan, und auch eine vernünftige. Praktikabel deswegen, weil entweder der Immobilienpreis­spiegel – da braucht es keine besonders komplizierte Berechnung – oder der dreifa-
che Einheitswert herangezogen werden. Das ist also insgesamt eine sehr praktikable Handhabung.

Es ist eine vernünftige Regelung, denn nach wie vor können Übertragungen im Ver­wandtenbereich kostengünstig durchgeführt werden, bis hin zu Nichten und Neffen. Das war einer der berechtigten Kritikpunkte zum Erstvorschlag.

Es ist auch so, dass zum Beispiel bei Scheidungen entgeltliche Übertragungen jetzt ebenfalls begünstigt durchgeführt werden können. Das ist im Abänderungsantrag noch dazu gekommen. Also man hat das Gesetz einige Male, glaube ich, wesentlich verbes­sert.

Zur von Ihnen angesprochenen Begünstigung mit weniger Kosten bei betrieblichen Übertragungen oder bei Verschmelzungen: Das ist ja durchaus etwas, das zu be­grüßen ist, denn es stärkt die Betriebe und insgesamt den Wirtschaftsstandort Öster­reich. Ich finde nicht, dass da Kritik in dem Ausmaß angebracht wäre, wie Sie sie vor­gebracht haben.

Insgesamt kommt es gerade für den betrieblichen Bereich zu wesentlichen Begünsti­gungen. Es kommt zugegebenermaßen bei landwirtschaftlichen Übertragungen zu ge­ringfügigen Erhöhungen, auch durch die Neuregelung des Einheitswerts, aber insge­samt ist es eine absolut vernünftige und praktikable Regelung, die gefunden wurde. Wir stimmen dem guten Gewissens zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.47.33

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Zeit so kurz ist, möchte ich mich der Kritik des Erstredners, Abgeordnetem Ste­fan anschließen, vor allem auch, was den bürokratischen Aufwand anlangt.

Frau Bundesminister, ich habe Sie im Ausschuss gefragt, wer Ihnen bei der ursprüng­lichen Version dieser Vorlage schaden wollte, denn diese hat zu Recht zu entspre­chender Empörung geführt. Der Koalitionspartner hat sich schon gefreut, denn er hat gesagt, das ist jetzt die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer über den Umweg der Eintragungsgebühr; und genau das wäre es gewesen. Auch im engs­ten Familienbereich hätte es bis zu eine Verzehnfachung dieser Eintragungsgebühren mit sich gebracht.

Ich anerkenne, dass es abgeändert worden ist, in vielen Bereichen auch abgemindert worden ist, dass der engste Familienkreis jetzt ausgenommen ist. Das ist positiv.

Aber es gibt nach wie vor Bevölkerungsgruppen, die betroffen sein können und von dieser massiven Erhöhung belastet sind: wenn es entferntere Verwandte sind, wenn es Bekannte sind, denken wir etwa an Nachbarn, die ein altes Ehepaar über viele Jahre pflegen und dafür ein Haus oder ein Grundstück übertragen bekommen, denken wir an karitative Organisationen, an die ein Grundstück oder ein Haus im Erbwege übertragen wird.

Und denken wir, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, an die Landwirtschaft. Sie wissen ganz genau, wie schwer das ist, jemanden zu finden, der etwa einen kleineren Betrieb im Nebenerwerb fortführt. Es wäre sicherlich leichter, einen entsprechenden Nachfolger für einen Betrieb zu finden, würden diese zusätzli­chen Kosten nicht anfallen.

 


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