Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 113

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Herr Abgeordneter Glaser hat gesagt, dass es so ein tolles Gesetz sei; das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Unser Prinzip lautet „Genug gezahlt!“, gerade in Zeiten wie diesen, und auch wenn es – ich habe es anerkannt – in einigen Bereichen eine Abminderung gegeben hat: Diese zusätzliche Belastung für Teile der Bevölkerung lehnen wir ab. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.49.47

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden dieser Novelle natürlich zustimmen, denn sonst würde der reine Verkehrswert zur Berechnung herangezogen werden, und das scheint uns nicht sehr wünschenswert in allen Fällen.

Ich denke, es ist durchaus positiv zu vermerken, dass die Frau Ministerin gegenüber dem Begutachtungsentwurf eine Überarbeitung vorgenommen, auch die Expertisen der Arbeiterkammer und des ÖGB aufgegriffen, es um diese Ausnahmetatbestände er­weitert hat und weitere Änderungen auch noch vor dem Ministerratsbeschluss erfolgt sind.

Meiner Ansicht nach ist eine grundlegende Systemänderung in diesem Bereich der Grundbuchsgebühren nicht vom Tisch. Ich denke, wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen. Eine solche Änderung halte ich schon aus dem reinen Gerechtigkeitsgedan­ken heraus für notwendig.

Ich möchte dafür auch ein Beispiel geben: Ein hart arbeitender Mensch kauft sich eine Immobilie von seinem Ersparten und muss die Gebühr aufgrund des Verkehrswertes zahlen. Ein unambitionierter Müßiggänger erbt zufällig und zahlt die Gebühren lediglich auf Basis des begünstigten Einheitswertes.

Gebühren sind keine Steuern, sondern Gebühren sind zur Abgeltung des tatsächlichen Aufwandes der öffentlichen Hand zu verrechnen.

Eine grundsätzliche Bemerkung zu den Gerichtsgebühren: Die Justiz in Europa finan­ziert sich im Durchschnitt zu 22 Prozent aus Gerichtsgebühren. In Österreich sind es 110 Prozent. Wir haben einen Überschuss, und das sagt die jüngste Studie des Euro­parates aus, die CEPEJ-Studie, die 2012 erschienen ist. Das heißt aber, dieser Über­schuss wird finanziert durch die rechtsuchende Bevölkerung. Ich denke, da ist ein­deutig Diskussionsbedarf gegeben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.52.00

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde schon richtig gesagt, die Problematik mit die­sen Gerichtsgebühren und der versteckten Erbschaftssteuer wurde schon hinlänglich diskutiert, nicht nur im Hohen Haus, sondern in der Bevölkerung allgemein.

Mit diesem ersten Schritt, den Sie hier gemacht haben, Frau Minister, haben Sie ein­mal das ganze Land aufgerüttelt. Gott sei Dank, muss ich sagen, haben sich dann viele Organisationen und die kleinen „Häuslbauer“ – unter Anführungszeichen – auch dage­gen zur Wehr gesetzt.

 


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