Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 114

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Nun haben wir eine abgeschwächte Form des Ganzen. Die Gerichtsgebühren und Grundbuchsgebühren werden wieder einmal unter dem Deckmantel der Verfassungs­konformität erhöht. Die Zeitung „Presse“ vom 5.11.2012 hat sehr deutlich geschrieben, dass laut dem Verfassungsgerichtshof auch diese neuerliche Version der Grundbuchs­gebühren aufzuheben sein wird, weil diese wieder nicht entsprechen. Ein Zitat daraus:

„Der Entwurf ist bloß alter Wein in neuen Schläuchen.“

Frau Minister, das würde mir schon zu denken geben. Die Neuregelung deckt sich im Wesentlichen mit der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bewertungsvor­schrift. Außer Spesen nichts gewesen, kann ich dazu nur sagen. Die Spesen müssen wieder einmal von der Bevölkerung getragen werden, und das ist der falsche Weg.

Es wurde hinlänglich von meiner Vorrednerin schon angesprochen: Was mich wundert, ist, dass das aus Regierungskreisen kommt. Ich habe bei der Budgetdebatte schon kri­tisiert, dass bei der Kostenabrechnung in der österreichischen Justiz durch Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen der Satz bei 109,8 Prozent liegt, EU-Durchschnitt sind 22,3 Prozent.

Das ist reines Abcashen, meine Damen und Herren. Da trifft es wieder einmal die Klei­nen, die kleinen Bürger, die ohnehin hinten und vorne von dieser Regierung abgezockt werden. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg! (Beifall beim Team Stro­nach.)

Lassen wir den Bürgern das Geld in der Tasche! Schauen wir, dass es den Bürgern besser geht, dass wir dort einsparen, wo es vernünftig ist, in der Verwaltung! Dort wäre es richtig, meine Damen und Herren. Wir vom Team Stronach stehen dieser Novelle sehr negativ gegenüber. Wir werden sie ablehnen. (Beifall beim Team Stronach.)

13.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.40

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Becher, ich bin richtig froh, dass sich unsere Kritik an den hohen Gerichtsgebühren jetzt Richtung Regierung durchgesprochen hat. Seit Monaten gehen wir hier heraus und weisen darauf hin, dass die Justiz quasi als Cashcow her­halten muss.

Ich würde sagen, die Grundbuchsgebühren sind nicht der richtige Platz, um eine Sen­kung der Gerichtsgebühren vorzunehmen. Da würde ich eher, um bei der Vormittags­debatte anzuschließen, bei den Besuchsmittlern beispielsweise sparen – ich habe es schon am Vormittag erwähnt –, wo man 200 € je Partei für drei Monate zahlen muss. Das trifft wahrscheinlich in der Regel doch Leute, die weniger haben.

Es ist auch falsch, dass die Grundbuchsgebühr primär die Kleinen trifft. Bitte, das ist doch eine völlige Verkennung der Tatsachen. 65 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben noch nie geerbt. Das ist statistisch bewiesen. (Zwischenruf des Abg. Hagen.– Tendenziell treffen Grundbuchsgebühren natürlich jene, die etwas ha­ben; das ist ganz klar.

Aber, meine Damen und Herren, wir werden diese Regelung unterstützen. Sie enthält eine Privilegierung für Familien und für Unternehmensumgründungen. Das halte ich in dem Sinne für vertretbar, weil Gebühren tatsächlich nicht der richtige Ort sind, um Ver­teilungspolitik zu machen, wenn man das gar nicht machen kann. Der richtige Ort, und der Debatte muss man sich aber endlich stellen, sind Vermögenssteuern. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Oberhauser.)

 


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