Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 156

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dass es im Zusammenhang mit der Auffindung von Kriegsrelikten oder von Blind­gängern Regelungen bedarf. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und den organisatorischen Änderungen ist dieser Bereich ja von den Agenden der Polizei und des Innenministeriums in die Agenden des Ministeriums für Landesverteidigung über­gegangen, wodurch natürlich neue Regelungen erforderlich waren.

Als wichtig erachte ich es aber auch, darauf hinzuweisen, dass auf der einen Seite Ab­sperrmaßnahmen, Wegweisungen, Platzverbote in diesem Fall ausschließlich Agen­den der Sicherheitsexekutive sind, die dort vor Ort agieren und der Bevölkerung ent­sprechende Anweisungen geben kann, und dass auf der anderen Seite die Kom­petenzen der Bediensteten des ehemaligen Entminungsdienstes bei der Bundespoli­zei, beim Innenministerium nunmehr im Verteidigungsressort angesiedelt sind.

Ich möchte aber nicht verhehlen, dass es, was die allgemeine Situation betrifft, natür­lich noch leise Kritik gibt. Es ist nämlich bis dato noch nicht gelungen, eine Lösung, eine Regelung dafür zu finden, wie man tatsächlich beim Auffinden von Blindgängern vorgeht. Es gibt ja sehr viele Städte und Gemeinden in Österreich, die immer wieder Ziel von großen Bombenangriffen waren. Da man davon ausgeht, dass noch über 15 000 Blindgänger irgendwo im Erdboden vergraben liegen, ist es aus meiner Sicht nicht einzusehen, warum jene dafür zahlen müssen, die überhaupt nichts dafür kön­nen. Hier gibt es einen Rechtsstreit, wir kennen das: Die Angelegenheit ist zum Ver­fassungsgerichtshof gegangen und vom Verfassungsgerichtshof wieder zurück zum Obersten Gerichtshof. Man beschäftigt sich da in erster Linie mit formalen Dingen.

Wir sollten aber – und das Thema ist ja schon seit den neunziger Jahren Bestandteil der parlamentarischen Debatte – dafür sorgen, dass es einmal eine Lösung gibt (Abg. Mag. Schatz: Warum tun Sie es nicht?), denn, wie gesagt, mit der Haftung von 72 000 € sind natürlich die Bergungskosten, die verursachten Räumungskosten und vieles mehr nicht gedeckt. (Abg. Mag. Schatz: Aber Sie sind schon die Regierungs­partei, oder?)

Zum einen sehe ich nicht ein, warum das bei den Kommunen bleiben soll, und zum an­deren sehe ich nicht ein, warum einzelne Personen, die davon betroffen sind, dafür be­zahlen sollen. Hier richte ich wirklich den Appell an Sie, dass wir noch daran arbeiten müssen, dass das endlich einmal rechtskonform beziehungsweise so umgesetzt wird, dass die Kosten nicht von der Bevölkerung oder den Gemeinden zu tragen sind, und das sage ich als Vertreter einer Kommune. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Machen! – Der appelliert an sich selbst! Das find’ ich gut!)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


16.25.05

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ges­chätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch die Freiheitliche Partei wird diesen beiden hier zur Diskussion stehenden Regierungsvorlagen zustimmen.

Meine Vorredner haben ja schon ausgeführt, worum es sich hier im Detail handelt. Zum einen geht es um das Sprengmittelgesetz, bei dem eine EU-Anpassung ansteht, durch die das Verfahren und die Kennzeichnung beziehungsweise Rückverfolgung von zivilen Sprengstoffen gewährleistet werden sollen. Zum anderen geht es um das aus dem im März beschlossenen Stabilitätsgesetz abgeleitete Verfahren zur Handhabung der Entschärfung beziehungsweise der Entminung von Kriegsrelikten und darum, den einschreitenden sachkundigen Organen des nunmehr zuständigen Bundesministeri­ums für Landesverteidigung und Sport die erforderlichen Kompetenzen bei der Durch-


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