Dieser Schritt ist ganz im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und wird Berechnungen zufolge dem Bund Einsparungen von jährlich 500 000 € bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Besonders wichtig ist es aber, dass dadurch sichergestellt ist, dass die Entschärfung von Bomben, Blindgängern und sonstigem Kriegsmaterial in Österreich auch weiterhin höchst professionell und nach höchstmöglichen Sicherheitsstandards durchgeführt wird.
Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich mich bei allen Expertinnen und Experten des Entminungsdienstes für ihre wichtige Arbeit bedanken (Abg. Pendl: Hervorragende!) und ihnen auch weiterhin alles Gute, vor allem unfallfreie Einsätze wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Pendl: Bravo!)
16.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird keines gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend Sprengmittelgesetz-Novelle 2012 samt Titel und Eingang in 1810 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt
18: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Waffengesetz 1996
geändert wird, samt Titel und Eingang in
2045 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1958 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung (2046 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
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