Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 203

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einiges zu bewältigen haben für die nächsten Jahre, wo jetzt erst mit kleinen Schritten begonnen wird, etwas dagegen zu unternehmen.

Der Arbeitsdruck, dem die Menschen ausgesetzt sind, ist groß. Es ist gut, wenn jetzt Maßnahmen zur Rehabilitation gesetzt werden, aber zunächst sollten eigentlich die Prävention, das Verhindern von krankmachenden Umständen im Bereich der Arbeits­welt, die Überlegungen dazu, wie man das am besten gestalten kann, erfolgen. Da re­de ich noch gar nicht von den Mitteln für Präventionsprogramme. – Das ist das eine.

Auf das andere hat Kollege Kickl schon hingewiesen, nämlich nicht nur den Abände­rungsantrag, den Sie gestern eingebracht haben, sondern auch die fehlende Zeit, die wir insgesamt haben, so wichtige Materien gemeinsam zu diskutieren. Gemeinsam meine ich nicht nur im Sozialausschuss, gemeinsam meine ich, was die Prävention be­trifft, auch mit den Vertretern des Gesundheitsministeriums, weil dort die Agenden an­gesiedelt sind, und wahrscheinlich auch mit dem Wirtschaftsressort, weil da natürlich auch die Wirtschaft in sehr vielen Fragen mitstimmen müsste.

Ich komme aber jetzt trotzdem zum Kern dieses Gesetzes, mit dem Sie die befristete Invaliditätspension de facto abschaffen und mit dem Maßnahmen gesetzt werden, um Rehabilitation zu stärken. Was irritiert uns daran? Oder was bringt uns dazu, diesem Antrag, obwohl darin viele Punkte enthalten sind, die wir auch für unterstützenswert halten, nicht zuzustimmen? – Das eine hat schon Kollege Kickl gesagt: Sie manschen alles in einen Riesenantrag hinein, Materien, die eigentlich nicht zusammengehören, und verlangen dann von uns, dass wir entweder dem allen zustimmen oder das alles ablehnen.

Ich mache unseren differenzierten Standpunkt klar, und trotzdem werden wir in dritter Lesung gegen das Gesetz stimmen. Ich sage Ihnen auch detaillierte Gründe. Auch das wurde schon genannt: Wir hätten uns anstrengen müssen und sollen, um Bauern, Selbstständige, Beamte, die von diesem Entwurf zur Invaliditätspension nicht betroffen und umfasst sind, hineinzubringen.

Viel entscheidender für mich ist aber, dass eine Gruppe, von der Sie, Herr Bundesmi­nister, auch in der Vergangenheit immer wieder gesagt haben, dass dort etwas passie­ren muss, überhaupt nicht betroffen ist von den Verbesserungen bei der Rehabilitation beziehungsweise von einem verbesserten Zugang zur Invaliditätspension. Das ist die große Gruppe der ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeiter, derer ohne Berufs­schutz.

Sie wissen genau, was da am Arbeitsmarkt derzeit aufgrund der bestehenden Geset­zeslage passiert. Die sind so krank, dass sie eigentlich kaum mehr arbeiten können. Trotzdem haben sie keinen Zugang zur Invaliditätspension, weil es Bestimmungen im Gesetz gibt, die sagen: Na, wenn du zumindest die Hälfte des Mindesteinkommens verdienen kannst auf einem Arbeitsplatz, den es praktisch nicht geben muss, den es nur fiktiv geben muss, dann bist du noch nicht ausreichend invalid.

Das ist Zynismus pur! Das führt dazu, dass man jemanden, der beispielsweise als Por­tier nicht mehr tätig sein kann, weil er ein kaputtes Kreuz hat, zumutet, auf dem fiktiven Arbeitsmarkt, wo es theoretisch noch immer Portierplätze gibt, weiterhin seine Arbeit zu suchen, obwohl es diese Arbeit nicht gibt und obwohl der oder die nicht 40 Stunden arbeiten könnte, sondern mit dem kaputten Kreuz bestenfalls 10 oder 20 Stunden – zu einem Lohn, von dem man nicht leben kann! Denn zugemutet wird dieser Gruppe, dass sie sich um rund 400 oder 500 € am Arbeitsmarkt verdingen soll.

Da ändert sich überhaupt nichts durch die gesetzlichen Bestimmungen, die jetzt vorge­schlagen werden. Das ist ein altes Problem, das wir haben, und in den letzten Jahren hat jeder Sozialminister gesagt: Ja, da müssen wir etwas machen. Ich vermute, auch Kollege Wöginger hat das gesagt; ich habe jetzt keine Zitate herausgesucht. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite