Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 233

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

6,5 Mio. lohnsteuerpflichte Arbeitnehmer und Pensionisten zahlten 2011 ca. 22,9 Mrd. EUR ins Budget ein. Im Vergleich zu 2010 waren das um 6% mehr an Lohn­steuer. Rund 28% der Steuereinnahmen kommen aus der Lohnsteuer. (Die Presse 8.11.2012) Auch die Mineralölsteuer und die Umsatzsteuer sprudeln.

Im ersten Halbjahr 2012 hat der Fiskus im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vor­jahres um 11,1 Mrd. EUR, oder 7,2% mehr an Lohnsteuer eingenommen. Die Umsatz­steuer im 1. Halbjahr 2012 stieg um 12,1 Mrd. EUR. (Die Presse 24.7.2012).

Die offiziell ausgewiesene Inflationsrate kletterte im Oktober 2012 auf 2,8%. Die Kos­ten für das Wohnen stiegen um 3%, für Nahrungsmittel um 3,1% und für Energie um 7,9% an (Heizöl +9,5%!). (Die Presse 15.11.2012)

Es ist aus Sicht der FPÖ Zeit für eine rasche Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte. Diese Gruppe muss spürbar und sofort entlastet werden. Es ist keine Zeit für akade­mische Steuerreformdiskussionen. Die Maßnahmen haben höchste Dringlichkeit und sollen am 1. Jänner 2013 in Kraft treten.

Maßnahmen: Werbungskostenpauschale anheben und Pendler entlasten

Ist-Stand:

Verkehrsabsetzbetrag: 291,- EUR/Jahr

Arbeitnehmerabsetzbetrag 54,- EUR/Jahr

Werbungskostenpauschale: 132,- EUR/Jahr

Der Verkehrsabsetzbetrag von 291,- EUR entfällt. Dafür wird der Arbeitnehmerabsetz­betrag auf 350,- EUR angehoben.

Die Werbungskostenpauschale wird auf 1.000,- EUR angehoben. Über die Werbungs­kostenpauschale werden künftig auch die Pendlerkosten abgedeckt.

Darin enthalten: eine Pauschale für Arbeitsmittel von 100,- EUR/Jahr. Effektive höhere Kosten z.B. für Arbeitsmittel, Aus- und Fortbildung, Reisekosten, etc. können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Der Freibetrag von 1.000,- EUR/Jahr senkt die Steuerbemessungsgrundlage.

Beispiel: Steuersatz 36,5% = 365,- EUR und bei 43,2% = 432,- EUR Steuerersparnis.

Ist-Stand Pendlerpauschale:

Die große Pauschale gilt ab 2 km, wenn kein Öffentliches Verkehrsmittel zumutbar, sie ist in 4 Stufen gestaffelt und die kleine PP gilt ab 20 km und ist in 3 Stufen gestaffelt.

Neu:

Es soll nur mehr eine Pendlerpauschale – bewertet mit 30 Cent pro Entfernungskilome­ter (basierend auf der einfachen Strecke Wohnung-Arbeitsstätte gemäß dem deut­schen Modell) – geben. Diese Pendlerpauschale ist bis 900,- EUR in der Werbungs­kostenpauschale enthalten.

Beispiel:

12 km einfache Fahrtstrecke x 0,30 EUR x 230 Tage/Jahr = 828,- EUR Fahrtauf-
wand > dieser Betrag ist in 900,- EUR Werbungskostenpauschale enthalten. 230 Tage ergeben sich aus 46 Arbeitswochen bewertet mit 5 Arbeitstagen.

Durch die Abschaffung von kleiner und großer Pendlerpauschale und der Stufen-Staf­fel ergibt sich eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Nach diesem Modell sind Entfernungen bis 14 km in der Werbungskostenpauschale von 900,- EUR enthalten. Weitere Entfernungen und effektive höhere Kosten für die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite