Öffentlichen Verkehrsmittel (günstigste Variante) können über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Dadurch entfällt die Berücksichtigung der Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung. Die Betriebe werden von dieser Arbeit entlastet.
Durch die Anrechnung der effektiven höheren Kosten für die Öffentlichen Verkehrsmittel ergibt sich eine klare ökologische Komponente der Neuerung.
Gedeckelt ist die Absetzbarkeit der Pendlerkosten mit maximal 4.500,- EUR pro Jahr als Freibetrag. Kostenersätze des Arbeitgebers sind auf die Ausgaben anzurechnen.
Bei niedrigem Einkommen:
Falls aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Steuer anfällt und somit der Freibetrag nicht wirkt, wird jedem Arbeitnehmer, der regelmäßig die Strecke Wohnung-Arbeitsort fährt, mindestens ein Betrag von 328,50 EUR/Jahr ausbezahlt. (= 900 x 36,50 /100 = Pauschale x niedrigstem Steuersatz / 100)
Für Teilzeitkräfte:
Zurzeit steht das Pendlerpauschale nur zu, wenn man im Lohnzahlungszeitraum (Monat) mindestens 11x zur Arbeit fährt. Im neuen System werden 46 Arbeitswochen mit 5 Arbeitstagen unterstellt = 230 Tage für die Pauschale. Wenn jemand nur 2 Tage arbeitet, wird das entsprechend aliquotiert und mit dem km-Satz (0,30 EUR) multipliziert. Sollten die auf km-Basis errechneten Kosten oder die effektiven Kosten für das Öffentliche Verkehrsmittel höher sein, so können diese über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Bemerkung am Schluss:
Die Werbungskostenpauschale ist seit 2003 nicht angehoben worden. Der Freibetrag für den Kirchenbeitrag ist im gleichen Zeitraum mehrmals auf das 5-fache angehoben worden (jetzt 400,- EUR). Das ist immerhin mehr als 3x so viel wie die aktuelle Werbungskostenpauschale.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen, wird im Sinne der Verwaltungsvereinfachung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Entlastung der Pendler nach den Vorgaben des Freiheitlichen Pendler-Entlastungsmodells vorsieht.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. 3 Minuten. – Bitte
19.48
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Kollege Podgorschek, willkommen an Bord, wenn Sie in Sachen Pendler jetzt auf den Regierungszug aufspringen. Spät aber doch! Wir heißen Sie herzlich willkommen, wie gesagt.
In Sachen Bilanzpolizei: Gut, dass Sie mit dabei sind. Das ist erfreulich.
In Sachen Exportförderung finde ich es auch gut, dass Sie Ihre Meinung geändert haben. Im Ausschuss waren Sie ja noch dagegen. Hand aufs Herz, es geht nicht darum,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite