wohl man meinen würde, dass das Präsidentenamt eines dieser neu geschaffenen Gerichte eine interessante, lohnende, ehrenvolle Aufgabe für einen verdienten Verwaltungsjuristen oder einen Richter, wie auch immer, ist.
Wir haben bei den Hearings gesehen, dass sich in Wirklichkeit für die Stelle des Präsidenten eineinhalb Kandidaten gemeldet haben, nämlich einer, der es wirklich werden wollte, und der zweite, der gesagt hat, er möchte eigentlich nur Stellvertreter werden, denn der andere sei ohnehin der bessere. Aber man hat wirklich gemerkt, da hat, glaube ich, nicht die Parteipolitik mitgespielt, sondern mitgespielt haben eher die inneren zentrifugalen Kräfte der Institution, wo man halt die Positionen entsprechend abgesteckt hat. Wir sehen jetzt bei der Organisation dieser Gerichte, dass man dort anscheinend auch alles intern abstimmt und dann halt keine Einsparungen mehr zu erzielen sind.
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es in ganz Österreich nicht mehr als fünf geeignete Spitzenjuristen gibt, die sich für dieses hohe Amt beim Verfassungsgerichtshof bewerben wollen. Das, glaube ich, sollte uns schon allen zu denken geben und uns vielleicht einmal einen Nachdenkprozess starten lassen, wie man das anders gestalten könnte.
In dieser konkreten Frage allerdings, Frau Kollegin Musiol, muss man Ihnen den Vorwurf zurückgeben. Denn wenn man sich das Curriculum der einzelnen Kandidaten ansieht und sich dann auch das Hearing, also die Präsentation beim Hearing vergegenwärtigt, dann war Professor Achatz – für mich zumindest – eindeutig der beste Kandidat. Wenn Sie jetzt hergehen, um, wie ich meine – das ist jetzt vielleicht eine Unterstellung –, justament zu sagen: Das Ergebnis ist von der Koalition schon ausgemacht, also darf es nicht unser Kandidat werden, und wir müssen einen anderen als Kandidaten präsentieren, obwohl dieser vielleicht der Zweitbeste gewesen ist!, dann machen Sie in Wirklichkeit genau das, was Sie den anderen vorwerfen: aus parteipolitischen Gründen einen Kandidaten vorstellen. (Beifall bei BZÖ, FPÖ und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Ich habe, ehrlich gesagt, nicht gewusst, wer vorweg von wem präferiert worden ist. Ich habe mir dieses Hearing angesehen, ich habe mir die Lebensläufe angesehen und hatte wirklich den Eindruck, dass Professor Achatz der Bessere unter den Geeigneten gewesen ist. Deshalb wird er auch meine Unterstützung bekommen.
Aber in einem stimme ich Ihnen zu: Auch ich bedauere, dass wir nur fünf Kandidaten bei diesem Hearing gehabt haben. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
21.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Es liegt das Verlangen vor, die Wahl in Wahlzellen durchzuführen. Ich werde daher folgendermaßen vorgehen:
Es liegen mehrere Wahlvorschläge vor. Zur Wahl stehen auf Vorschlag der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Karlheinz Kopf Universitätsprofessor Dr. Markus Achatz und auf Vorschlag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol Universitätsprofessor Dr. Nikolaus Zorn.
Ich mache allerdings darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch Stimmzettel gültig sind, die den Namen eines anderen wählbaren Kandidaten enthalten sollten.
Ich unterbreche nunmehr kurz die Sitzung, um die technischen Voraussetzungen für die Wahl in Wahlzellen zu schaffen.
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