Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 264

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Menschen sich nicht mehr bewerben, und zwar nicht nur aufgrund politischer Nähe oder weil klar ist, wer nominiert wird.

Beim letzten Mal war es zum Beispiel so, dass sich Frauen nicht mehr beworben ha­ben beziehungsweise Bewerbungen zurückgezogen haben, weil klar war, es wird ein Mann werden. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Dann kam öffentlicher Druck, weil es aus­reichend qualifizierte Frauen gibt, die für diese Posten geeignet sind, und dann begann das Spiel der heißen Kartoffel. Es war klar, in diesem Jahr wird es zwei Nominierungen geben, eine durch die Bundesregierung und eine durch das Parlament. Und dann ha­ben sich ÖVP und SPÖ eine Zeitlang die heiße Kartoffel zugeschoben, wer denn jetzt die Frau nominieren muss. Die SPÖ hat das dann dankenswerterweise gemacht – wir haben eine hervorragende Verfassungsrichterin erhalten –, und jetzt war eben die ÖVP dran.

Ich denke, es wäre wirklich sehr angebracht, hier auch einmal darüber zu diskutieren, wie wir denn dieses Nominierungsrecht und die Frage der Besetzung der Verfassungs­gerichtshöfe weiterentwickeln wollen, und zwar nicht nur vor dem Hintergrund dessen, was sie jetzt an Aufgaben haben, sondern auch vor dem Hintergrund dessen, was sie vielleicht zukünftig idealerweise als Aufgaben haben sollten. Zum Beispiel: Schiedsge­richt sein in der Frage Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht und vieles ande­re mehr. Es gibt durchaus Fragestellungen, die sehr nahe an der Politik zu entscheiden sind, und da sind wir gut beraten, wenn wir ein Höchstgericht haben, dem nicht der Nimbus, die Wolke der parteipolitischen Nähe anhaftet beziehungsweise dem das un­terstellt wird.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns die Kandidaten sehr genau angesehen. Es stimmt, es scheidet mit Dr. Ruppe ein Finanzexperte aus, und auch wir schließen uns dem Argument an, dass wieder ein Finanzexperte eintreten sollte. Es gab auch einen Kandidaten, der Experte für Menschenrechte ist, den wir aber nicht vorgeschlagen ha­ben. Es stimmt aber auch nicht, dass es nur einen geeigneten Kandidaten gab. Es gab zwei geeignete Kandidaten, zwei Universitätsprofessoren im Finanzrecht. Beide haben sich präsentiert und bewiesen, dass sie Expertise mitbringen.

Professor Dr. Zorn, den wir vorschlagen, ist schon sehr lange Richter am Verwaltungs­gerichtshof. Er war der jüngste Richter, der je ernannt wurde. Das heißt, auch er bringt richterliche Expertise mit und nicht nur Expertise im Finanzrecht, und deswegen schla­gen wir ihn vor. Aber es war von Anfang an klar, er hat keine Chance, weil das schon ausgepackelt war.

Wir täten gut daran, diese Diskussion aufzunehmen. Ich weiß, Sie müssen jetzt den Kopf schütteln, weil Sie an diese Vorgänge in allen Bereichen gewöhnt sind, ob jetzt in der Nominierung des Verfassungsgerichtshofes oder bei der Besetzung in diversen an­deren Positionen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), aber wir täten gut daran, hier einen anderen Weg einzuschlagen. Das ist mein Appell. (Beifall bei den Grünen.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


21.32.21

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! In einem kann ich meiner Vorrednerin recht geben: Es wirkt leider abschreckend für mögliche Kandidaten, wenn man den Eindruck hat, die Entscheidung sei vorweg bestimmt. Das haben wir in anderen Bereichen auch – aber nicht immer nur partei­politisch, sage ich einmal –, etwa bei der Frage der Bundesverwaltungsgerichte, ob-


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