Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 107

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der Asylgerichtshof bereits gegeben hat, wollen das aber nicht länderspezifisch, so wie es im Asylgerichtshof organisiert ist, sondern materienspezifisch erweitern.

Es wird die Möglichkeit eingeräumt, das in Einzelrichterentscheidungen und Senats­entscheidungen – in Dreiersenaten oder Fünfersenaten – durchzuführen, und ich glaube, dieses System ist ein System, das in der Lage ist, jenen Anfall, den man sich erwartet, nämlich bis zu 33 000 Verfahren, auch zu bewältigen.

Darüber hinaus glaube ich, dass der Präsident des Asylgerichtshofes ein Garant dafür ist, dass er neue Gerichte managen und etablieren kann, und organisationsmäßig in der Lage ist, eine derartige Aufgabe zu bewältigen. Ich bin sicher, dass es ihm auch gelingen wird, dieses Großvorhaben der Republik entsprechend umzusetzen.

Diese Struktur, die wir hier dem Bundesverwaltungsgericht mitgeben, ist eine sehr flexible Struktur, eine Struktur, die in der Organisation durch verschiedene Ausschüsse sich die Geschäftsordnung selbst geben kann, aber auch die mögliche Flexibilität hat, die Kammern entsprechend herzustellen und zu organisieren, je nachdem, wie der Anfall ist. Man wird das natürlich erst im Zuge der praxisnahen Umsetzung dann wirklich entscheiden können.

Wir haben dort eine ISO-zertifizierte Managementstruktur, sodass sich die Richter darauf verlassen können, dass in der zweiten Ebene die Akte so behandelt werden, wie es einem korrekten Ablauf des Verwaltungsverfahrens entsprechend sein muss, und sich selbst freispielen können für ausschließlich judizielle Tätigkeit.

Der Erfolg oder der Misserfolg dieses Gerichtes wird aber ausschließlich davon abhängen, wie die Qualität der dort beschäftigten Richter sein wird. Ich bin da eines Sinnes mit eigentlich allen meinen Mitstreitern im Verfassungsausschuss, dass dort die Qualität, eben richterähnlich sein muss. Daher wird es wirklich eine besondere Aufgaben sein, schon bei der Anwerbung des neuen Richterstabes darauf zu schauen, dass man die entsprechende Qualifikation der Leute auch überprüft.

Ich bin aber der festen Überzeugung, dass dieser nächste Schritt ein positiver Schritt ist und ein notwendiger Schritt auf unserem Weg zur Umsetzung. Wir haben morgen bereits die nächste Sitzung zum Verfahrensrecht, und wenn wir diesen ambitionierten Zeitplan einhalten, dann, glaube ich, besteht auch genügend Zeit, die über hundert Materiengesetze noch bis zum Jahr 2014 anzupassen, um dann einen reibungslosen Übergang in ein Bundesverwaltungsgericht zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.06.52

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte da nahtlos an meinen Vorredner anschließen. Ich bedanke mich auch bei allen, die für die Vorbereitung der Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes zuständig waren, und dafür, dass wir auch hier wieder einen einstimmigen Beschluss fassen können. Ich denke, es ist ein wesentlicher weiterer Schritt zu dem, was wir im Mai für die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen haben, weil wir damit einen klaren Ver­fahrensschritt, besser gesagt, einen klaren Organisationsschritt gesetzt haben, der für mich auch die Latte ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Bundesländern.

Da möchte ich auf einen Punkt konkret zu sprechen kommen, weil mir bekannt geworden ist, dass in Wien ein solches Verwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz unmittelbar bevorsteht und dort offensichtlich noch nicht die Ansprüche verwirklicht werden, die wir an diese Gerichtsbarkeit stellen. Ich möchte da ganz ausdrücklich betonen, dass es


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