Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 108

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uns vonseiten des Bundes sehr, sehr wichtig ist – es haben ja auch alle Parteien hier im Nationalrat entsprechende Entschließungen dazu beschlossen –, dass wir von einem sehr, sehr hohen rechtsstaatlichen Standard ausgehen. Das wollen wir nicht nur bei den Bundesverwaltungsgerichten, sondern auch bei den Landesverwaltungs­ge­richten.

Wir wollen, dass die rechtsstaatlichen Standards in ganz Österreich gehoben werden, deshalb wäre es mir sehr, sehr recht, wenn auch Wien diesen Ansprüchen gerecht werden könnte. Im Moment ist es so – und das möchte ich gerade für die Regierungs­parteien in Wien zum Ausdruck bringen –, dass sie sich vielleicht noch darum küm­mern können, denn dort soll, wenn ich richtig informiert bin, beim nächsten Landtag in der nächsten Woche dieses Gesetz doch beschlossen werden. Dort ist es insbe­sondere so, dass der Geschäftsverteilungssenat unserer Ansicht nach aller Wahr­scheinlichkeit nach eben nicht verfassungskonform zusammengesetzt ist. Dort soll es, bei vier Mitgliedern, ein Dirimierungsrecht des Vorsitzenden geben, was eindeutig den politischen Einfluss sichern würde. Und das entspricht nicht dem, wozu wir uns auf Bundesebene verpflichtet haben. Daher ersuche ich die Regierungsparteien in der Wiener Landesregierung, insbesondere vor der kommenden Landtagssitzung diesen Entwurf noch entsprechend abzuändern, um auch eine unabhängige Gerichtsbarkeit in Wien sicherzustellen.

Wir müssen genauso danach trachten, dass die Ausbildungs- und Prüfungsstandards der ordentlichen Gerichtsbarkeit eben auch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausge­dehnt werden. Daher ist es einerseits wichtig, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Verwaltung eine Richterlaufbahn einschlagen wollen, dies auch zu ermög­lichen und andererseits die Qualität von Gerichten auch auf die Qualität der Ver­waltungsgerichte umzulegen.

Ich glaube, dass das ein sukzessiver Prozess ist, um den wir uns hier ganz besonders kümmern müssen. Wir haben einen Zeitrahmen von zehn Jahren definiert. Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Zeitrahmen verkürzen könnten. Je schneller und inten­siver wir eine Angleichung der Richterausbildung und der richterlichen Standards in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenbringen, desto besser wäre es. Das wäre, glaube ich, ein ganz, ganz wesentlicher Punkt.

Jedenfalls darf ich sagen: Wir beschließen heute einen sehr wichtigen Schritt, der einer von vielen ist. Weitere werden noch folgen. Und wie mein Vorredner freue auch ich mich auf die weiteren Verhandlungen zum Verfahrensrecht, die morgen beginnen und mit einer Beschlussfassung im Jänner enden sollen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.10.39

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich kann eigentlich nahtlos da anschließen, da die Entstehungsgeschichte und die Methode der Rechtserzeugung dieses sehr großen Reformwerkes tatsächlich – ich würde mir erlauben, zu sagen – ein Beispiel der legistischen Exzellenz darstellt und auch die Parteien des Hauses – Kollege Peter Wittmann hat es freundlicherweise schon erwähnt – sich eigentlich als Team fühlen.

Da geht es nicht um Regierung und Opposition, sondern um die Ordnung eines wesentlichen Staatseinrichtungsmodells auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichts­bar-


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